Trennung von Prüfung und Beratung, Beschluss des FIBAA-Stiftungsrates vom 15.11.2011

Die FIBAA trennt klar zwischen Prüfung und Beratung, um die Unvoreingenommenheit und Objektivität der Gutachter und der FIBAA selbst in jedem Begutachtungsverfahren sicherzustellen. Zur Gewährleistung dieser Trennung stellt die FIBAA in der Programmakkreditierung und der Zertifizierung von Studienangeboten sicher, dass eine Beratung von Hochschulen über die Gestaltung des Studienangebotes und die Prüfung desselben nicht in einer Hand liegen:
- Mitarbeiter der FIBAA, die Hochschulen bei der Gestaltung von Studienangeboten beraten haben, werden bei entsprechenden Prüfverfahren nicht eingesetzt;
- Beratende Mitarbeiter der FIBAA müssen eine Verschwiegenheitserklärung in Bezug auf ihre beratende Tätigkeit unterzeichnen.

Im Bereich der institutionellen Verfahren werden Hochschulen durch die FIBAA grundsätzlich entweder beraten oder aber geprüft. Die Tätigkeit der FIBAA in einem Verfahren der Systemakkreditierung ist unvereinbar mit einer vorhergehenden oder aktuellen Tätigkeit außerhalb der Systemakkreditierung, die beratend oder anderweitig unterstützend den Aufbau oder die Einführung des zu akkreditierenden internen Qualitätssicherungssystems an derselben Hochschule zum Gegenstand hatte oder hat. Darüber hinaus ist die Tätigkeit als Gutachter in einem Verfahren der Systemakkreditierung unvereinbar mit einer vorhergehenden oder aktuellen Tätigkeit außerhalb der Systemakkreditierung, die beratend oder anderweitig unterstützend den Aufbau oder die Einführung des zu akkreditierenden Qualitätssicherungssystems an derselben Hochschule zum Gegenstand hat. In den Veröffentlichungen der FIBAA sowie in der Korrespondenz mit Interessenten wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass diese strikte Trennung immer gewahrt wird.