Akkreditierungsrat beschließt Änderungen der „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" (08.03.2012)

 In seiner Sitzung vom 23. Februar 2012 hat der Akkreditierungsrat Änderungen der "Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung" zur Beteiligung der Berufspraxis und der Studierenden im Gutachterteam vorgenommen. 

Folgende maßgebliche Änderung ist unter 1.3.2 in der neuen Fassung verankert: Im Falle von Bündelakkreditierungen bedarf die Beschränkung auf nur eine Person von Seiten der Berufspraxis und der Studierenden je nach Verfahren der gesonderten Begründung. Die Zahl der Studiengänge und der zu begutachtenden Berufsfelder müssen hierbei Berücksichtigung finden.