Hierbei handelt es sich um den Vorgang, dass Betreuer von den Gutachtern beurteilt werden.
Das Evaluationsverfahren für Betreuer beruht auf folgenden Überlegungen:
- Bei den Gutachtern besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung.
- Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential aufzeigen.
- Extern müssen wir nachweisen können, dass die für Akkreditierungsagenturen geforderten Qualitätskriterien überprüft werden und aus der Überprüfung gegebenenfalls Maßnahmen zur Änderung/Verbesserung beschlossen und umgesetzt wurden.
- Es müssen Wirkungen der Evaluationen spürbar sein, und zwar für alle Beteiligten. Die in der FIBAA bestehende Lern- und Entwicklungskultur soll vom Qualitätsmanagement profitieren. Die Evaluationsergebnisse werden jährlich in anonymisierter Form im FIBAA-Newsletter zusammenfassend veröffentlicht.
