Hierbei handelt es sich um den Vorgang, dass Gutachter von den Betreuern beurteilt werden.

Das Evaluationsverfahren für Gutachter beruht auf folgenden Überlegungen:

  • In der Geschäftsführung und seitens der Bereichsleiter besteht ein Bedürfnis nach Klarheit über die Eignung der Gutachter.
  • Bei den Betreuern besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung.
  • Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential im Hinblick auf den Gutachter-Pool aufzeigen.
  • Bei der Zusammensetzung der Gutachter-Teams sollen Inkompatibilitäten zu Gunsten einer effizienten Verfahrensdurchführung vermieden werden.