Das Evaluationsverfahren durch die Hochschulen beruht auf folgenden Überlegungen:
- Bei den Hochschulen besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung.
- Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential aufzeigen.
- Extern muss nachgewiesen werden, dass die für Akkreditierungsagenturen geforderten Qualitätskriterien überprüft werden (z.B. systematische externe Rückkoppelungsprozesse zu Hochschulen) und aus der Überprüfung gegebenenfalls Maßnahmen zur Änderung/Verbesserung beschlossen und umgesetzt wurden.
Liegen keine Evaluationsergebnisse seitens der Hochschule vor, kann ein telefonisches Follow-Up erfolgen, was darauf zielt die Hochschule an die Dokumentation der entstandenen Eindrücke zu erinnern und ggf. Hilfe anzubieten. Die Evaluationsergebnisse werden jährlich in anonymisierter Form im FIBAA-Newsletter zusammenfassend veröffentlicht.
