Das Evaluationsverfahren durch die Hochschulen beruht auf folgenden Überlegungen:

  • Bei den Hochschulen besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung.
  • Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential aufzeigen.
  • Extern muss nachgewiesen werden, dass die für Akkreditierungsagenturen geforderten Qualitätskriterien überprüft werden (z.B. systematische externe Rückkoppelungsprozesse zu Hochschulen) und aus der Überprüfung gegebenenfalls Maßnahmen zur Änderung/Verbesserung beschlossen und umgesetzt wurden.

Liegen keine Evaluationsergebnisse seitens der Hochschule vor, kann ein telefonisches Follow-Up erfolgen, was darauf zielt die Hochschule an die Dokumentation der entstandenen Eindrücke zu erinnern und ggf. Hilfe anzubieten. Die Evaluationsergebnisse werden jährlich in anonymisierter Form im FIBAA-Newsletter zusammenfassend veröffentlicht.