Hierbei handelt es sich um den Vorgang, dass die Verfahrensabwicklung von den Kommissionsmitgliedern beurteilt wird.
Das Evaluationsverfahren für Kommissionsmitglieder beruht auf folgenden Überlegungen:
− Bei den Kommissionsmitgliedern besteht ein Bedürfnis nach differenzierter Äußerung.
− Intern sollen die Evaluationen Verbesserungspotential aufzeigen.
− Extern müssen wir nachweisen können, dass die für Akkreditierungsagenturen geforderten Qualitätskriterien überprüft werden und aus der Überprüfung gegebenenfalls Maßnahmen zur Änderung/Verbesserung beschlossen und umgesetzt wurden.
− Es müssen Wirkungen der Evaluationen spürbar sein, und zwar für alle Beteiligten. Die in der FIBAA bestehende Lern- und Entwicklungskultur soll vom Qualitätsmanagement profitieren. Die Evaluaionsergebnisse werden jährlich in anonymisierter Form im FIBAA- Newsletter zusammenfassend veröffentlicht.
