Unsere Leistungsbereiche

FIBAA bietet folgende Leistungen an: 

  • Programmakkreditierung:
     
    • Akkreditierung von Studiengängen an deutschen Hochschulen gemäß den Qualitätsanforderungen des deutschen Akkreditierungsrates (PROG AR
    • Akkreditierung von Studiengängen an deutschen sowie ausländischen Hochschulen gemäß den international orientierten Qualitätsanforderungen der FIBAA (PROG FIBAA)
  • Systemakkreditierung von deutschen Hochschulen, Fakultäten/Fachbereichen sowie Business Schools gemäß den Kriterien des deutschen Akkreditierungsrates (SYS)
  • Institutional Audit von deutschen sowie ausländischen Hochschulen, Fakultäten/Fachbereichen, Business Schools gemäß den international orientierten Qualitätsanforderungen der FIBAA (INST AUD)
  • Zertifizierung von Zertifikats- und Weiterbildungslehrgängen in Deutschland und im Ausland (akademisches Angebot) gemäß den international orientierten Qualitätsanforderungen der FIBAA (ZERT
  • Institutional Evaluation von deutschen sowie ausländischen Hochschulen, Fakultäten/Fachbereichen, Business Schools (INST EVA)
  • Beratung und Veranstaltungen (Workshops, Seminare, usw.) für Hochschulen, Fakultäten/Fachbereiche und Business Schools sowie Projekte: FIBAA Consult

Leistungen kombinieren – Aufwand minimieren ("Baukastensystem")

 

Die Leistungsbereiche der FIBAA Programmakkreditierung, Systemakkreditierung, Institutional Audit, Institutional Evaluation und Zertifizierung sind in einem Verfahren zur Dokumentation und Prüfung der Qualitätssicherung kombinierbar.

Aufgrund von Aufwands- und Kosteneinsparungen entstehen Synergieeffekte, die die Hochschulen wie folgt nutzen können:

GP: Grundpreis
*: Abhängig von der Anzahl der Studiengänge und Standorte
**: Bei der Akkreditierung eines Studienganges

Wichtiger Hinweis:
Gemäß dem Beschluss des deutschen Akkreditierungsrates vom 23.09.2011 ist eine Vergabe des Gütesiegels des deutschen Akkreditierungsrates und des eigenen Siegels einer Akkreditierungsagentur im selben Verfahren (gilt für alle Verfahren mit dem Eröffnungsdatum ab dem 01.01.2012) nicht zulässig. Da die FIBAA die Bewertungsgrundlagen zur Vergabe des jeweiligen Siegels getrennt erhält, können beide Verfahren kombiniert werden.