Die FIBAA legt für die Bestellung von Gutachtern eine Reihe von Kriterien zugrunde, die sicherstellen sollen, dass FIBAA-Gutachter über relevante und umfassende Expertise verfügen. Die FIBAA unterscheidet dabei zwischen Gutachtern aus der Gruppe der Professoren, aus der Berufspraxis sowie aus der Gruppe der Studierenden.
Die FIBAA führt drei Arten von Akkreditierungsverfahren durch: Programmakkreditierungsverfahren und institutionenbezogene Verfahren (Institutional Audit, Institutionelle Evaluation, Systemakkreditierung) und das Zertifizierungsverfahren. Da der Gegenstand der Begutachtung jeweils unterschiedlich ist, sind auch die Anforderungen an Gutachter jeweils unterschiedlich definiert.
Um die Kriterien der FIBAA zur Bestellung von Gutachter zu erfahren, wählen Sie bitte die entsprechende Gruppe aus:
Gutachter für Programmakkreditierung:
- Professorinnen und Professoren von Universitäten und Fachhochschulen
- Vetreterinnen und Vertreter der Berufspraxis
- Studierende
Gutachter für Institutionelle Verfahren (Systemakkreditierung, Institutional Audit, Institutional Evaluation):
- Professorinnen und Professoren von Universitäten und Fachhochschulen
- Vetreterinnen und Vertreter der Berufspraxis
- Studierende
Gutachter für Zertifizierungsverfahren:
- Professorinnen und Professoren von Universitäten und Fachhochschulen
- Vetreterinnen und Vertreter aus der Berufspraxis
- Studierende
