Für deutsche staatliche und staatlich anerkannte private Hochschulen, die eine Akkreditierung gemäß den Qualitätsanforderungen des Akkreditierungsrates wünschen, hat die FIBAA einen Fragen- und Bewertungskatalog für die Akkreditierung von Studiengängen (FBK PROG AR) entwickelt. Dieser Kriterienkatalog definiert, welche Qualitätsanforderung erreicht werden muss, um 

(1) die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung vom 08.12.2009, 

(2) die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 10.10.2003, 

(3) ggf. die landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie 

(4) den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse vom 21.04.2005 sowie die verbindliche Auslegung und Zusammenfassung von (2) bis (4) durch den Akkreditierungsrat in der jeweils zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung geltenden Fassung zu erfüllen. 

Der FBK PROG AR ist hier abrufbar.

Die Befunde zu den einzelnen Beurteilungskriterien werden in Bewertungsstufen dargestellt. Diese Einstufung richtet sich nach den Qualitätsanforderungen der im Einzelfall relevanten Vorgaben. 

* Wenn ein Kriterium im Einzelfall nicht gelten soll oder darf, wird es als "nicht relevant" gekennzeichnet (wie zum Beispiel Berufserfahrung der Studienbewerber in einem grundständigen Studiengang).