Nachdem die Hochschule den Antrag auf Akkreditierung gemäß den Qualitätsanforderungen des deutschen Akkreditierungsrates gestellt hat, erhält sie den Fragen- und Bewertungskatalog für die Akkreditierung von Studiengängen (FBK PROG AR), der alle relevanten Qualitätsanforderungen (ca. 30) des deutschen Akkreditierungsrates enthält.
Die Hochschule erstellt ihre Selbstdokumentation auf Basis dieses Dokuments und reicht sie bei der FIBAA ein. Nach Erhalt der Selbstdokumentation der Hochschule setzt die FIBAA ein Gutachterteam zusammen, das in der Regel aus mindestens vier Experten besteht:
- zwei aus dem Bereich der Wissenschaft,
- einem aus der Berufspraxis und
- einem studentischen Mitglied.
Dieses Team und das gesamte Verfahren werden von einem Projektmanager der FIBAA koordiniert, der zugleich zentraler Ansprechpartner für die Hochschule ist.
Das Gutachterteam prüft die Qualität einzelner Studiengänge und erarbeitet ihre Bewertung in einer zweistufigen Analyse. Das Gutachterteam prüft die Dokumente, Belege und Systematiken des Studienganges auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz sowie etwaiger landesspezifischer Strukturvorgaben. Danach folgt die Begutachtung vor Ort ("BvO"), die in der Regel an einem Tag stattfindet (bei einer sog. "Konzeptakkreditierung" findet eine Begutachtung vor Ort nur nach entsprechender Entscheidung der Gutachter statt. Die Gutachter führen jedoch in jedem Fall Gespräche mit der Leitung der Hochschule, mit Lehrenden und studentischen Vertretern der Hochschule).
Das durch die Gutachter erstellte Gutachten bildet dann die Grundlage für die Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F-AK PROG). Dabei hat die F-AK PROG folgende Entscheidungsmöglichkeiten:
- Akkreditierung ohne Auflagen,
- Akkreditierung mit Auflagen,
- Aussetzung des Akkreditierungsverfahrens oder
- Versagung der Akkreditierung.
Die Akkreditierungsfrist beträgt bei einer Akkreditierung regelmäßig sieben Jahre, bei erstmaligen Akkreditierungen regelmäßig fünf Jahre, und kann, wenn die Akkreditierung unter Auflagen ausgesprochen wird, verkürzt werden. Als Ergebnis liegt eine integrierte Darstellung und Bewertung eines Studienganges vor.
Das Gutachten wird in Gänze auf der FIBAA-Homepage und auf der Internetseite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (www.hochschulkompass.de) veröffentlicht. So werden Transparenz, Vergleichbarkeit und Orientierung über die jeweils angebotenen Studiengänge sichergestellt.

