Ziel dieses Verfahrens ist die Einhaltung der Qualitätsanforderungen des deutschen Akkreditierungsrates, der Vorgaben der Kultusministerkonferenz und etwaiger landespezifischer Vorgaben an Studiengänge. Damit dient die Akkreditierung auch der Transparenz über die Qualität der Studiengänge für die interessierte Öffentlichkeit.
"Übergeordnetes Ziel [...] ist es, zur Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland beizutragen und in diesem Sinne an der Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums mitzuwirken."
Die Güte eines Studienganges ist im Rahmen eines gutachterlichen Verfahrens darzulegen. Geprüft wird dabei, ob und in wieweit die einschlägigen Vorgaben bei der Entwicklung eines Studienganges und seiner Durchführung eingehalten werden. Die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates dokumentiert, dass ein Studiengang diesen Vorgaben entspricht.
Die Qualität von Studiengängen bemisst sich im Kern an drei Bereiche:
- Inhaltlich: Ist das Studiengangsziel einem akademischen Studiengang angemessen und werden die dafür notwendigen Inhalte und Qualifikationen im Studiengang vermittelt (bspw. Entsprechung zum "Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse")?
- Formal: Entspricht die formale Gestaltung des Studienganges den einschlägigen Vorgaben (bspw. hinsichtlich seiner Zulassungskriterien, seines Abschlussgrades, seiner Modularisierung, der Workload-Berechnung, Prüfungsgestaltung etc.)?
- Ressourcenbezogen: Stehen für die Durchführung des Studienganges ausreichende Ressourcen in Form von qualifiziertem Personal (Lehrende, Administration) und Sachausstattung (bspw. Anzahl von Räumen und studentischen Arbeitsplätzen, Ausstattung der Unterrichtsräume, Zugang zu studiengangsrelevanter Literatur) zur Verfügung?
