Die FIBAA stellt ihre Arbeit in den Dienst des Prozesses, der von der "Bologna-Konferenz" und den Folgenkonferenzen der zuständigen nationalen Ministerien in Gang gesetzt worden ist. In jedem Akkreditierungsverfahren berücksichtigt die FIBAA internationale Leitlinien wie nationale und ggf. landesspezifische Vorgaben.
Beschlüsse der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F-AK PROG)
Alle relevanten Beschlüsse der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F-AK PROG) finden Sie hier.
Internationale Vorgaben für die Programmakkreditierung
Im Akkreditierungsverfahren berücksichtigt die FIBAA nicht nur nationale Vorgaben, sondern auch internationale Dokumente, wie die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area, Equal - European MBA-Guidelines, Joint Quality Initiative (JQI), die Dublin Descriptors und das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon Konvention).
Alle relevanten Dokumente sind hier zu finden.
Vorgaben für die Akkreditierung von Studiengängen in der Schweiz
In der Schweiz sind nur Fachhochschulen dazu verpflichtet, ihre Studiengänge akkreditieren zu lassen.
Die Akkreditierung von Studiengängen an Schweizer Fachhochschulen unterliegt den Vorgaben des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD), den Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz, den Richtlinien des Fachhochschulrates der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (FHR EDK) und dem Bundesgesetz über die Fachhochschulen.
Alle relevanten Dokumente können Sie hier abrufen.
Für die Akkreditierung von Studiengängen an Schweizer Universitäten orientiert sich die FIBAA an den Empfehlungen der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS).
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Vorgaben für die Akkreditierung von Studiengängen in Österreich
In Österreich sind nur private Universitäten zur Akkreditierung verpflichtet. Die Akkreditierung von Studiengängen an österreichischen privaten Universitäten unterliegt dem österreichischen Universitäts-Akkreditierungsgesetz und den Richtlinien des österreichischen Akkreditierungsrates.
Alle relevanten Unterlagen können Sie hier abrufen.
Für die Akkreditierung von Studiengängen an österreichischen Fachhochschulen orientiert sich die FIBAA an den Richtlinien und Verordnungen des österreichischen Fachhochschulrates und das Fachhochschulgesetz.
Alle relevanten Dokumente können Sie hier abrufen.
Auf der österreichischen Nationalratssitzung vom 06. Juli 2011 wurde das neue Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) beschlossen. Damit wird das externe Qualitätssicherungssystem im österreichischen Hochschulwesen neu geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes werden Verfahren zur Qualitätssicherung und ihre Rahmenbedingungen für das gesamte Hochschulwesen festgelegt. Das neue Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz tritt am 1. März 2012 in Kraft und ist hier abrufbar.
