Nachdem die Hochschule den Antrag auf Akkreditierung gemäß den FIBAA-Qualitätsanforderungen gestellt hat, erhält sie den entsprechenden FIBAA-Fragen- und Bewertungskatalog für Programmakkreditierung (FBK PROG FIBAA), der alle relevanten Qualitätsanforderungen der FIBAA enthält. Die Hochschule erstellt ihre Selbstdokumentation auf Basis dieses Dokuments und reicht sie bei der FIBAA ein. 

Nach Erhalt der Selbstdokumentation der Hochschule setzt die FIBAA ein Gutachterteam zusammen, das in der Regel aus mindestens vier Experten besteht: 

  • zwei aus dem Bereich der Wissenschaft, 
  • einem aus der Berufspraxis und 
  • einem studentischen Mitglied. 

Dieses Team und das gesamte Verfahren werden von einem Projektmanager der FIBAA koordiniert, der zugleich zentraler Ansprechpartner für die Hochschule ist. Das Gutachterteam prüft die Qualität einzelner Studiengänge und erarbeitet ihre Bewertung in einer zweistufigen Analyse. Das Gutachterteam prüft die Dokumente, Belege und Systematiken des Studienganges auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den Qualitätsanforderungen der FIBAA. Danach folgt die Begutachtung vor Ort (BvO), die in der Regel an 1,5 Tagen stattfindet. 

Die Gesamtbewertung des begutachteten Studienganges berücksichtigt neben den FIBAA-Qualitätsanforderungen ebenfalls internationale Standards (European Standards and Guidelines der ENQA, EQUAL-MBA-Guidelines). Dabei ist jede Qualitätsanforderung in einer klaren Definition festgehalten und durch ein oberes "benchmark" gekennzeichnet. Um Aktualität zu gewährleisten, werden Qualitätsanforderungen und "benchmarks" der FIBAA regelmäßig durch Wissenschafts-, Berufspraxis und Studierendenvertreter überprüft. Ein individuelles Studiengangsprofil ergibt sich durch die Bestimmung der jeweiligen Ausprägungsstufen der Qualitätselemente. Es orientiert sich an internationalen Qualitätsstandards, während gleichzeitig die Bewertungen oberhalb der Basislinie zu einem klaren Ausweis der Stärken eines Studienganges führen. 

Der auf diese Weise erstellte Bericht der Gutachter bildet (zusammen mit der Stellungnahme der Hochschule) dann die Grundlage für die abschließende Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F-AK PROG). Die F-AK PROG trifft folgende Entscheidungen: 

  • Akkreditierung ohne Auflagen, 
  • Akkreditierung unter max. sieben Auflagen (bei Nichterfüllung von für die Qualität eines Studienganges wesentlichen Qualitätsanforderungen. Die Frist zur Auflagenerfüllung beträgt regelmäßig neun Monate und kann in begründeten Fällen verkürzt oder maximal einmal um sechs Monate verlängert werden.) oder 
  • Versagung der Akkreditierung (wird die Akkreditierung versagt, kann sie nach einer Sperrfrist von grundsätzlich einem Jahr neu beantragt werden). 

Die Akkreditierungsfrist beträgt bei einer Re-Akkreditierung regelmäßig sieben Jahre, bei erstmaligen Akkreditierungen regelmäßig fünf Jahre, und kann, wenn die Akkreditierung unter Auflagen ausgesprochen wird, verkürzt werden. Als Ergebnis liegt eine integrierte Darstellung und Bewertung eines Studienganges vor. Entlang der bewerteten Einzelkriterien ergibt sich das FIBAA-spezifische, fundierte und aussagekräftige Qualitätsprofil für den begutachteten Studiengang. Damit hat sich das FIBAA-Qualitätssiegel durchgesetzt. 

Das Gutachten wird in Gänze auf der FIBAA-Homepage veröffentlicht. So werden Transparenz, Vergleichbarkeit und Orientierung, auch im internationalen Maßstab, über die jeweils angebotenen Studiengänge sichergestellt. Studieninteressierte, Arbeitgeber und Förderpartner, aber auch die zuständigen Ministerien und nicht zuletzt die Hochschulen selbst erhalten eindeutige Hinweise zur Qualität des Bildungsangebotes.