Mit Beschluss vom 29. Februar 2008 hat der Akkreditierungsrat ein neues Instrument der Qualitätssicherung im deutschen Hochschulbereich eingeführt. Neben die Programmakkreditierung tritt nun die Systemakkreditierung:
„Begutachtet wird das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem, was im Erfolgsfall nicht nur die Akkreditierung dieses Systems, sondern auch die Akkreditierung der Studiengänge zur Folge hat.“
Bei einer erfolgreichen Systemakkreditierung sind damit alle aktuell angebotenen oder während der Laufzeit der Akkreditierungsfrist neu eingerichteten Studiengänge akkreditiert. Vor diesem Hintergrund ist im Verfahren der Systemakkreditierung im Kern zu prüfen, ob die von der Hochschule dargelegten internen Qualitätssicherungsverfahren sicherstellen, dass die angebotenen Studiengänge für die gesamte Dauer der Akkreditierung durchgängig den Vorgaben des Akkreditierungsrates für die Programmakkreditierung entsprechen.
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Thorsten Schomann, M.A.
Leiter Institutionelle Verfahren
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