Bei dem Verfahren der Systemakkreditierung handelt es sich um ein Peer-Review-Verfahren: Auf der Grundlage schriftlicher Informationen und Dokumente („Selbstdokumentation“) begutachten Expertinnen und Experten vor Ort das Qualitätsmanagementsystem und führen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Ergebnis ihrer Beratungen wird ein Bericht erstellt, der eine Empfehlung an die F-AK INST enthält. Die F-AK INST trifft dann die abschließende Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens.

Das Verfahren wird in der Regel mit mindestens zwei Gutachterteams durchgeführt: Das Gutachterteam für die Systembewertung, das auch für die Beschlussempfehlung verantwortlich zeichnet, sowie in der Regel ein Gutachterteam für die Begutachtung einer Stichprobe von Studienprogrammen.

Die Gutachterteams werden durch die FIBAA auf Grundlage der erforderlichen Expertise zusammengestellt. Die grundsätzliche Zusammensetzung der Gutachterteams ist durch den Akkreditierungsrat wie folgt geregelt:

Gutachterteam für die Systembewertung (SYS)

Das Gutachterteam SYS setzt sich mindestens aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Bereiche zusammen:

  • drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und des hochschulinternen Qualitätsmanagements,
  • einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung,
  • einem Mitglied aus der Berufspraxis mit Erfahrungen im Bereich Qualitätsmanagement.

Der Hochschule wird die Zusammensetzung des Gutachterteams SYS vor den Besuchen vor Ort mitgeteilt. Erhebt die Hochschule Einspruch gegen seine Zusammensetzung, wird diese in begründeten Fällen (Befangenheit) verändert.

Gutachterteam Programmstichprobe (PROG)

Die Zusammensetzung der Gutachterteams PROG für die Programmstichprobe folgt den üblichen Kriterien für eine Programmakkreditierung.

Ein Gutachterteam PROG besteht demnach mindestens aus vier Personen, darunter:

  • zwei Fachgutachter(innen) aus dem Bereich der Wissenschaft mit je einem/einer Universitätsprofessor(in) und einem/einer Fachhochschulprofessor(in),
  • ein(e) Vertreter(in) der Berufspraxis mit Erfahrungen im Qualitätsmanagement und
  • ein studentisches Mitglied.

Sofern im Verfahren über berufsrechtliche Zusatzfeststellungen zu entscheiden ist und soweit staatliche Regeln dies erfordern, muss ein zusätzlicher Experte beteiligt werden. Auch hier wird der Hochschule die Zusammensetzung der Gutachterteams PROG vor den Besuchen vor Ort mitgeteilt und die Zusammensetzung des Teams in begründeten Fällen (Befangenheit) verändert.