Eine Besonderheit des Systemakkreditierungsverfahrens ist die Untersuchung von Stichproben, die im Folgenden erläutert werden:

Merkmalsstichprobe

Das Gutachterteam SYS untersucht, ob zentrale Elemente der Studiengänge den einschlägigen Vorgaben entsprechen. Diese sogenannte „Merkmalsstichprobe“ wird vergleichend über alle Studiengänge durchgeführt. Im Rahmen der Merkmalsstichprobe sind mindestens drei der nachfolgenden Merkmale zu begutachten:

  1. Definition von Qualifikationszielen
  2. Einhaltung der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen
  3. Definition von Zugangsvoraussetzungen, Anrechnung extern erbrachter Leistungen und Auswahlverfahren
  4. Studentische Arbeitsbelastung
  5. Sächliche, räumliche und personelle Ausstattung unter Berücksichtigung von Verflechtungsstrukturen
  6. Studienorganisation und -koordination
  7. Modulbezogenes und kompetenzorientiertes Prüfungssystem (Prüfungsaufwand und Prüfungsformen) und hinreichende Information hierüber
  8. Fachliche und überfachliche Studienberatung

Bietet die Hochschule reglementierte Studiengänge (z.B. Lehramtsstudiengänge) an, so treten als weitere Merkmale die entsprechenden Spezifika (z.B. ländergemeinsame und ggf. landesspezifische Regelungen für die Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen) hinzu.

Zwei der zu begutachtenden Merkmale werden durch Los bestimmt, das dritte Merkmal wird durch die Gutachter ausgewählt. Darüber hinaus können die Gutachterinnen und Gutachter auf der Grundlage des sich entwickelnden Verfahrensstandes weitere Merkmale in die Begutachtung einbeziehen.

Die Merkmalsstichprobe wird mit der Hochschule während des ersten Besuchs des Gutachterteams für die Systembewertung vereinbart; die vergleichende Begutachtung der Stichprobe über sämtliche Studiengänge erfolgt im Rahmen des zweiten Besuchs dieses Gutachterteams.

Programmstichprobe

Das Gutachterteam PROG untersucht stichprobenhaft Studiengänge aus der Menge der von der Hochschule eingerichteten Bachelor- und Master-Studiengänge. Ihr Vorgehen entspricht dabei einer Programmakkreditierung, ohne zu einer eigenständigen Akkreditierung der Programme in der Stichprobe zu führen. Die Ergebnisse dieser „Programmstichprobe“ fließen in die Beurteilung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule ein.

Die Programmstichprobe umfasst drei Studiengänge einer Hochschule, sofern die Hochschule weniger als neun Studiengänge anbietet, verringert sich die Zahl der Studiengänge in der Stichprobe auf zwei. Vorausgesetzt wird dabei, dass die ausgewählten Studiengänge bereits Gegenstand des betrachteten Qualitätsmanagementsystems der Hochschule sind, an ihrer Qualität mithin die Wirkungsweise des Qualitätsmanagementsystems geprüft werden kann.

Die Auswahl der Programme erfolgt aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule. Bietet die Hochschule reglementierte Studiengänge an, ist hiervon einer in die Programmstichprobe einzubeziehen. Im Fall von Lehramtsstudiengängen ist jeweils ein Studiengang von jedem angebotenen Lehramtstyp einzubeziehen. Bei der Auswahl werden ferner die Ergebnisse der Systembegutachtung und der Merkmalsstichprobe berücksichtigt. Wurde ein Studiengang der Programmstichprobe vor nicht länger als drei Jahren akkreditiert, kann auf seine neuerliche Begutachtung vor Ort verzichtet werden.

Halbzeitstichprobe

Als weitere Stichprobe ist zur Mitte der Laufzeit der Systemakkreditierung eine „Halbzeitstichprobe" der Studiengänge vorgesehen, die denselben Regeln wie die Programmstichprobe unterliegt. Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule, fließen jedoch in das System-Re-Akkreditierungsverfahren ein. Im Rahmen der Halbzeitstichprobe erkannte Mängel der Studiengänge sollten von der Hochschule bis zum Zeitpunkt der Re-Akkreditierung behoben werden.