Zulassungsvoraussetzungen für eine Hochschule als Ganzes

 
  • Die Hochschule kann plausibel darlegen, dass sie im Bereich von Studium und Lehre ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem nutzt und kann nachweisen, dass mindestens ein Studiengang dieses System bereits durchlaufen hat.
  • Es liegt für die Hochschule keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vergangenen 2 Jahren vor.

Zulassungsvoraussetzungen für studienorganisatorische Teileinheiten einer Hochschule

 
  • Die Hochschule begründet nachvollziehbar, weshalb die Akkreditierung des Qualitätssicherungssystems für die gesamte Hochschule noch nicht sinnvoll oder nicht praktikable ist.
  • Die Hochschule erklärt, dass die die Verantwortung für die interne Organisation des Verfahrens übernimmt.
  • Die Hochschule kann für die studienorganisatorische Teileinheit plausibel darlegen, dass diese im Bereich von Studium und Lehre ein Qualitätssicherung nutzt und kann nachweisen, dass mindest ein Studiengang dieses Systems bereits durchlaufen hat.
  • Das Qualitätssicherungssystem der Teileinheit ist in die Hochschule integriert.
  • Es liegt für die studienorganisatorische Teileinheit keine negative Entscheidung über die Systemakkreditierung aus den vergangenen 2 Jahren vor.