Verfahrensablauf
Das Verfahren Institutional Audit umfasst folgende Phasen:
1. Informationsgespräch
Vor Antragsstellung informieren wir Sie in einem vorbereitenden Gespräch über alle prüfrelevanten Kriterien, den Verfahrensablauf und -zeitplan. Zur Vorbereitung bitten wir Sie, unser Anfrageformular auszufüllen und uns zuzusenden. Im Antrag selbst beschreiben Sie kurz Ihre Einrichtung, Ihr internes Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre sowie Forschung.
2. Erstellung der Selbstdokumentation
Sie erstellen Ihre Selbstdokumentation (max. 60 Seiten ohne Anlagen) auf Basis unseres Anforderungs- und Bewertungskataloges für Institutional Audit gemäß dem österreichischen HS-QSG, der alle relevanten Qualitätsanforderungen detailliert beschreibt.
3. Bestellung des Gutachterteams
Sobald Sie Ihre Selbstdokumentation eingereicht haben, benennen wir einen FIBAA-Verfahrensbetreuer als Ihren Ansprechpartner und stellen in Benehmen mit Ihnen ein Gutachterteam zusammen, das mindestens aus drei Mitgliedern mit Erfahrung aus dem Bereich der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen im Akkreditierungswesen und einem Mitglied aus der Berufspraxis besteht. Bei der Auswahl der Gutachter legen wir besonderen Wert darauf, dass das Gutachterteams über umfassende Erfahrungen im österreichischen Hochschulbildungssektor verfügt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern und Fairness Ihnen gegenüber zu wahren, räumen wir Ihnen ein Einspruchsrecht ein. Wir bereiten unsere Gutachter auf ihre Tätigkeit und auf jedes konkrete Verfahren vor.
4. Begehungen vor Ort (BvO)
Nachdem das Gutachterteam sich mittels der Selbstdokumentation auf das Verfahren vorbereitet hat, findet eine dreitägige Begutachtung vor Ort (BvO) statt. Alternativ kann die Begutachtung vor Ort auf zwei Termine aufgeteilt werden. Während der Begutachtung(en) finden Gespräche mit der Hochschulleitung, Studierenden, dem Lehrpersonal, dem Verwaltungspersonal, den Verantwortlichen für Qualitätsmanagement und ggf. weiteren relevanten Personen statt.
5. Erstellung des Gutachtens
Das Gutachterteam erstellt das Gutachten, in dem es die Bewertung jedes Kriteriums vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Dieses Gutachten erhalten Sie anschließend (ohne Empfehlungen der Gutachter zur Beschlussfassung) zur Stellungnahme.
6. Beschlussfassung
Auf Basis des Gutachtens und der Beschlussempfehlung des Gutachterteams und unter Würdigung Ihrer Stellungnahme beschließt die FIBAA-Akkreditierungskommission für institutionelle Verfahren (F-AK INST) über das Verfahren. Folgende Entscheidungen sind möglich: Zertifizierung ohne Auflagen, Zertifizierung unter Auflagen (bei Vorliegen von Mängeln, die nach Ansicht des Gutachterteams innerhalb von zwei Jahren behoben werden können) oder Ablehnung der Zertifizierung. In diesem Fall kann ein erneuter Antrag erst nach 2 Jahren beantragt werden und ausschließlich bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria). Bei einer positiven Entscheidung beträgt die Dauer der Zertifizierung 7 Jahre.
7. Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse des Verfahrens werden auf unserer Webseite unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen veröffentlicht.
Beschwerdemöglichkeiten
Hochschulen, die Einwände gegen den Verfahrensablauf ("complaints") haben, können eine E-Mail an info[at]fibaa.org senden.
Hochschulen, die mit einer Entscheidung der F-AK PROG nicht einverstanden sind, können hiergegen Beschwerde einlegen. Genauere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.
Aktuelle Veranstaltungen
13.03.2019 in Bonn
Anerkennung von hochschulischen und Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen auf ein Hochschulstudium
26.03.2019 in Bonn
Das deutsche Akkreditierungswesen und seine neue Rechtsgrundlage
Zielgruppe: Private Hochschulen
03.04.2019 in Bochum
BDK-FIBAA Workshop: Perspektiven für die Akkreditierung in Deutschland und Europa
13.04.2019 in Edinburgh
AACSB Quality Assurance Professionals Workshop gemeinsam mit der FIBAA
07.05.2019 in Bonn
Verfahren und Anforderungen der Systemakkreditierung – nach den neuen Regeln von 2018
16.05.2019 in Bonn
Franchising von Studiengängen - Anforderungen und Gestaltung, hochschulrechtliches Umfeld
21.05.2019 in Bonn
Das deutsche Akkreditierungswesen und seine neue Rechtsgrundlage: Auswirkungen auf Programmakkreditierungen
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