Programmakkreditierung gemäß FIBAA-Qualitätsanforderungen


 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 


 

Eine Programmakkreditierung gemäß FIBAA-Qualitätsanforderungen kommt für Sie infrage, wenn

  • Sie eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sind, 

  • die zu akkreditierenden Studiengänge im Bereich der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften angesiedelt sind bzw. einen Schwerpunkt in diesem Bereich aufweisen, 

  • Sie Ihre Studiengänge nach internationalen Qualitätsstandards und den Prinzipien der Bologna-Erklärung akkreditieren lassen möchten. 

 

Eine Programmakkreditierung gemäß FIBAA-Qualitätsanforderungen bietet Ihnen

  • einen international anerkannten Qualitätsausweis für Ihr(e) Studienprogramm(e)

  • umfangreiche und ausführliche Gutachten zu Ihren Studiengängen, die sowohl Stärken aufzeigen als auch Weiterentwicklungspotenzial identifizieren

  • herausragende fachliche Expertise bei der Begutachtung Ihrer Studiengänge

  • einen besonderen Fokus auf Internationalität, Berufsbefähigung und Wirtschaftsnähe

  • einen kundenorientierten, effizienten und flexiblen Verfahrensablauf

Eine FIBAA-Akkreditierung gibt Ihnen detaillierte Informationen und einen aussagekräftigen Nachweis über die Qualität Ihrer Studiengänge. Wir überprüfen dabei die folgenden fünf Kernbereiche:


 

1. Zielsetzung und Positionierung des Studienganges

2. Zulassung der Studierenden 

3. Inhalte, Struktur und Didaktik des Studienganges 

4. Wissenschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen 

5. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung 

Bei allen Bereichen legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf Internationalität, Berufsbefähigung und Wirtschaftsnähe. 

 

Ihre Vorteile


 

1. International anerkanntes Qualitätssiegel

Die FIBAA ist als europäische Akkreditierungsagentur offiziell anerkannt. Unser Qualitätsverständnis gründet in international anerkannten Konzepten und spiegelt sich auch in unserem Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) zur FIBAA-Akkreditierung von Studiengängen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (November 2022), bzw. in unserem Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) Promotionsprogramme (August 2013) wider. Mit dem Qualitätssiegel der FIBAA erlangen Sie einen anerkannten Qualitätsausweis, der sich auf dem internationalen Bildungsmarkt als Auszeichnung etabliert hat. Unser differenziertes Bewertungsspektrum gibt Ihnen zudem eine Rückmeldung zu den besonderen Stärken Ihres Studienganges. 

2. Empfehlungen und Impulse für die Weiterentwicklung Ihrer Studiengänge

Hochschulen, deren Studiengänge wir mit unserem FIBAA-Qualitätssiegel auszeichnen, erhalten von uns ausführliche Gutachten mit klaren Empfehlungen, die Ihnen für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Studiengänge wichtige Impulse geben sollen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, das Profil Ihrer Studiengänge zu schärfen und aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft, Berufsfeld und Didaktaik bestmöglich zu integrieren. 

3. Fachliche Expertise

Unsere Expertise liegt in der Akkreditierung von Studiengängen im wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftlichen Bereich. Unsere Gutachterpool besteht aus versierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, erfahrene Berufspraktikerinnen und Berufspraktiker, sachkundige Länderexpertinnen und Länderexperten sowie engagierte Studierende. Selbstverständlich berücksichtigen wir in unserem Verfahren die didaktischen Besonderheiten und die organisatorischen Anforderungen an Präsenz-, Fern-, duale und berufsbegleitende Studiengänge und sehen auch hierfür ausgewiesene gutachterliche Expertinnen oder Experten vor. 

4. Internationalität und Wirtschaftsnähe

Der besondere Fokus bei der Vergabe unseres FIBAA-Qualitätssiegels für Programmakkreditierung liegt auf Internationalität und Wirtschaftsnähe. Dementsprechend prüfen wir die internationale Ausrichtung des Studienganges, die interkulturellen und internationalen Inhalte des Curriculums, den Erwerb berufsqualifizierender Kompetenzen, die Integration von Theorie und Praxis und Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen. 

5. Langjährige internationale Erfahrung

Seit unserer Gründung im Jahr 1994 haben wir ca. 2500 Studiengänge nicht nur von deutschen, sondern auch von zahlreichen anderen europäischen, aber auch nicht-europäischen, Hochschulen akkreditiert. Dazu zählen Hochschulen in Frankreich, Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Italien, Spanien, Slowenien, Tschechische Republik, Albanien, Nordzypern, Ukraine, Russland, Kasachstan, Jordanien, Indien, China, Namibia, Mexiko, Indonesien, Vietnam und den USA. 

6. Hohe Nutzerfreundlichkeit

Direkte Links zu allen Rechtsquellen, Anforderungen und zu weiteren Dokumenten und Mustervorlagen sorgen für umfassende Transparenz und bieten Ihnen größtmögliche Hilfestellung beim Erfüllen der Anforderungen an eine Akkreditierung gemäß den Regeln des Akkreditierungsrates. 

7. Kurze Verfahrensdauer

Unser Verfahren zur Programmakkreditierung dauert bei vorheriger Absprache von der Einreichung der Selbstdokumentation bis zur Entscheidung durch unsere FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission durchschnittlich sechs Monate. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Zeitplan. 

8. Transparenz

Transparenz wird bei uns großgeschrieben. Alle unsere Arbeitsprozesse und Anforderungen sind klar beschrieben und veröffentlicht. Selbstverständlich unterstützen und informieren wir Sie über jeden Verfahrensschritt. Durch die Veröffentlichung unserer Gutachten erhalten auch Studieninteressierte, andere Hochschulen und Arbeitgeber eine sachkundige und belastbare Bewertung der Qualität Ihres Studienganges. 

9. Das FIBAA-Premiumsiegel

Wir sind die einzige Akkreditierungsagentur, die ein Premiumsiegel für Programmakkreditierungen verleiht. Hiermit zeichnen wir etablierte Studiengänge besonders aus, die bereits Absolventen verzeichnen und im Rahmen eines FIBAA-Akkreditierungsverfahrens eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen. Mit dieser Auszeichnung geben wir Studieninteressierten, Studierenden, Absolventen, Hochschulen und dem Arbeitsmarkt verlässliche Auskunft über die herausragende Qualität des Studienganges. Informationen zu den Grundsätzen für die Vergabe des FIBAA-Premiumsiegels finden Sie hier

FIBAA-Qualitätssiegel für Programme

Den Studiengängen, die gemäß unseren FIBAA-Qualitätsanforderungen akkreditiert worden sind, verleihen wir das FIBAA-Qualitätssiegel für Programme. Damit können Sie die Qualität ihrer Angebote an Studieninteressierte, Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Hochschulen und den Arbeitsmarkt kommunizieren. 

 


 

FIBAA-Premiumsiegel für Programme

Wir sind die einzige Akkreditierungsagentur, die ein Premiumsiegel für etablierte Studiengänge vergibt, die im Rahmen eines FIBAA-Akkreditierungsverfahrens eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen. Durch diese besondere Auszeichnung geben wir Studieninteressierten, Studierenden, Absolventinnen und Absolventen, Hochschulen und dem Arbeitsmarkt

verlässliche Auskunft über die herausragende Qualität des Studienganges. Informationen zu den Grundsätzen für die Vergabe des FIBAA-Premiumsiegels finden Sie hier

1. Anfrage

Ihre Anfrage stellen Sie über unser Onlineformular. Von uns gibt es als Antwort immer ein unverbindliches Angebot – maßgeschneidert für Ihr Programm. Den Zeitplan des Akkreditierungsverfahrens legen wir mit Ihnen gemeinsam fest.

2. Erstellung der Selbstdokumentation

Kundenorientiert und flexibel nimmt unser Verfahren etwa neun Monate in Anspruch.

Ihre Selbstdokumentation ist dabei der erste Schritt. Damit Sie Ihre Selbstdokumentation (inkl. relevanter Anlagen) zielgerichtet und vollständig anfertigen können, unterstützen wir Sie mit einem ausführlichen Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) zur FIBAA-Akkreditierung von Studiengängen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (November 2022) oder einem Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) Promotionsprogramme (Juni 2013).

3. Bestellung des Gutachterteams

Für das Verfahren benennen wir eine Projektmanagerin bzw einen Projektmanager und stellen ein Gutachterteam zusammen: Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Berufspraxis und der Studierendenschaft.
Das Team wird von uns speziell für Ihre Begutachtung eingearbeitet und geschult. 

4. Begehung

Sobald Ihre Selbstdokumentation zur formalen Prüfung bei uns eingeht, legen wir gemeinsam einen Termin zur Begehung fest.
Die Begehung mit aufschlussreichen Dialogen und Interviews benötigt in der Regel zwei bis drei Tage.
Sie kann vor Ort, digital oder hybrid durchgeführt werden. 

5. Erstellung des Gutachtens

Das Gutachterteam erstellt im Anschluss ein umfassendes Gutachten. Darin werden alle Qualitätsanforderungen nachvollziehbar dokumentiert.
Die Qualitätsanforderungen basieren auf den Standards and guidelines for quality assurance in the European Higher Education Area (ESG)

Sie können zu diesem Gutachten eine Stellungnahme verfassen. Beides zusammen – Gutachten und Stellungnahme – wird der FIBAA Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (kurz: F-AZK) zur finalen Beschlussfassung vorgelegt.

6. Beschlussfassung

Bei der Programmakkreditierung gemäß FIBAA-Qualitätsanforderungen entscheidet die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) über Ihre Akkreditierung.
Übertrifft Ihr Programm die Qualitätsziele der Bewertungskriterien, zeichnen wir Sie mit dem FIBAA-Premiumsiegel aus. 

7. Veröffentlichung

Das Gutachten mit der Entscheidung der F-AZK wird in den Datenbanken auf FIBAA.org und EQAR.eu veröffentlicht.
Abschließend würdigen wir Ihre Leistung mit unserer international angesehenen Urkunde.

Während des gesamten Akkreditierungsprozesses stehen wir Ihnen zur Seite – selbst bei notwendigen Verbesserungsmaßnahmen.

Mehr zu Beschwerdeverfahren

 

Um Sie bei einem Akkreditierungsverfahren gemäß unseren FIBAA-Qualitätsanforderungen zu unterstützen, haben wir einen Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) zur FIBAA-Akkreditierung von Studiengängen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften entwickelt, der unsere FIBAA-Qualitätsanforderungen für Bachelor- und Masterstudiengänge in Form von Fragen und Definitionen zu den Benchmarks enthält. Für postgraduale Studiengänge, die zur Promotion führen, haben wir einen besonderen FIBAA-Fragen und Bewertungskatalog für Promotionsstudiengänge.  Diese FBKs sind die Basis für die Erstellung Ihrer Selbstdokumentation. 

Die FBK stehen in Einklang mit unseren Entscheidungsgrundlagen: 

Darüber hinaus berücksichtigen wir, sofern beantragt, auch die jeweiligen nationalen und landesspezifschen Vorgaben. 

FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission

Vorsitz

  • Prof. Dr. Peter Thuy, IU Internationale Hochschule

Stellvertretender Vorsitz

  • Prof. Dr. Vera de Hesselle, Hochschule Bremen
  • Dr. Markus A. Tomaschitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der FH JOANNEUM  

Weitere Mitglieder

Vertreter und Vertreterinnen der Wissenschaft

  • Prof. Dr. Andreas Altmann, Universität Innsbruck und MCI Management Center Innsbruck
  • Prof. Dr. Axel Benning, Fachhochschule Bielefeld
  • Prof. Dr. Volker Hasewinkel, VICTORIA | Internationale Hochschule
  • Prof., dipl. Ing. ETH, lic. oec. publ. Jürg Kessler, Fachhochschule Graubünden
  • Prof. Dr. Ruedi Nützi, Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz
  • Prof. Dr. Sabine Remdisch, Leuphana Universität Lüneburg
  • Prof. Dr. Wolfgang Renninger, Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
  • Prof. Dr. Ottmar Schneck, SRH Fernhochschule Riedlingen - The Mobile University
  • Prof. Dr. Johann Schneider, ehem. Frankfurt University of Applied Sciences
  • Prof. Dr. John Slof, UAB - Autonomous University of Barcelona
  • Prof. Em. Dr. György Széll, Universität Osnabrück
  • Prof. Dr. Jürgen Weigand, WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar
  • Prof. Dr. Cornelia Zanger, Technische Universität Chemnitz

Vertreter und Vertreterinnen der Berufspraxis

  • Karl-Peter Abt, IHK Hauptgeschäftsführer a.D.
  • Dr. Bernd Baasner, ehemals Bayer AG
  • Dr. Ivo Matser, CEO der IEDC Bled School of Management in Slowenien und CEO der Academy of Business in Society (abis-global), Brüssel
  • Hans-Hellmuth Retzlaff-Schröder, Lufthansa AG
  • Kerstin Wagner, Deutsche Bahn AG
  • Dr. Mathias Winde, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Vertreter und Vertreterinnen der Studierendenschaft

  • Elisa Knief, Studierende an der Uni Bremen

Die Novellierung der Geschäftsordnung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) vom 26. Februar 2021 zum Stand vom 26. November 2021 finden Sie hier.

Termine der nächsten Sitzungen der F-AZK finden Sie hier.


 

FIBAA-Gutachterausschuss

Der FIBAA-Gutachterausschuss (F-GA) für Programmakkreditierung, Institutionelle Akkreditierung sowie Zertifizierung bestellt Gutachterinnen und Gutachter für jedes Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren. In den F-GA wählt die F-AZK aus ihrer Mitte zwei eine Hochschulvertreterinnen bzw. Hochschulvertreter, einen Praxisvertreter bzw. eine Praxisvertreterin sowie einen Studierenden oder eine Studierende.

Mitglieder des Gutachterausschusses

  • Studierendenschaft: Frau Meier, als Vertretung: Frau Knief

  • Wissenschaft: Herr Prof. Schneider, Herr Prof. Széll, als Vertretung: Herr Prof. Altmann und Frau Prof. Remdisch

  • Berufspraxis: Herr Abt, als Vertretung: Frau Wagner

 

Wie lange dauert ein Programmakkreditierungsverfahren? 


Das Verfahren zur Programmakkreditierung dauert von der Einreichung der Selbstdokumentation der Hochschule bis zur Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) in der Regel sechs Monate. Nach Vertragsschluss kommt die FIBAA auf Sie zu, um einen passenden Zeitplan mit Ihnen zu vereinbaren. 

 

Welche Standards werden in den Programmakkreditierungsverfahren zugrunde gelegt?


Diese sind zusammengefasst in unserem Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) zur FIBAA-Akkreditierung von Studiengängen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (November 2022) sowie im Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) Promotionsprogramme (Juni 2013) für postgraduale Studiengänge.

Darüber hinaus berücksichtigen wir, sofern beantragt, auch die jeweiligen nationalen und landesspezifschen Vorgaben.

Nach welchen Vorgaben sollen wir die Selbstdokumentation erstellen?


Für eine Programmakkreditierung gemäß den Qualitätsanforderungen der FIBAA erstellen Sie Ihre Selbstdokumentation auf Basis des Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) zur FIBAA-Akkreditierung von Studiengängen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (November 2022) oder des Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) für Promotionsprogramme (Juni 2013). Die Dokumente enthalten alle relevanten Qualitätsanforderungen in Form von Fragen und Definitionen zu den Benchmarks. 

 

Bis wann müssen wir die Selbstdokumentation bei der FIBAA einreichen?


Ihre Selbstdokumentation reichen Sie spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss ein. Einen Zeitplan besprechen Sie nach Vertragsschluss mit der Bereichsleitung Programmakkreditierung.

 

Wie viele Exemplare der Selbstdokumentation sollen wir bei der FIBAA einreichen?


Die FIBAA benötigt ein Exemplar in elektronischer Form (auf CD-ROM, DVD, USB-Stick usw.). Sollte die Projektmanagerin bzw. der Projektmanager oder ein Mitglied des Gutachterteams die Selbstdokumentation in Papierform benötigen, werden Sie gebeten, diesen Personen ein Exemplar in Papierform zukommen zu lassen.

 

Was geschieht nach Einreichung unserer Selbstdokumentation?


Nach Einreichung der Selbstdokumentation benennt die FIBAA eine Projektmanagerin oder einen Projektmanager, die oder der die Koordination des Verfahrens übernimmt und Ihnen für die Zeit des gesamten Verfahrens als Ansprechperson zur Verfügung steht. Die Projektmanagerin oder der Projektmanager terminiert in Absprache mit Ihnen die Begutachtung. Anschließend bestellt der GutachterInnenausschuss ein Gutachterteam. 

Nachdem die Selbstdokumentation von der FIBAA auf Vollständigkeit geprüft ist, wird sie vom Gutachterteam auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den jeweiligen Richtlinien und Vorgaben geprüft. Anschließend folgt die Begutachtung.

Wie werden die Gutachter ausgewählt?


Die Begutachtung von Studiengängen richtet sich nach dem im akademischen Bereich üblichen "Peer-Review-Verfahren": Unabhängige und nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gutachterteams prüfen und bewerten die Sachverhalte mit der Hochschule "auf Augenhöhe". Ein strenges Kriteriensystem der FIBAA stellt dabei zu jeder Zeit eine unbefangene und verständige Expertise sicher. 

Grundsätzlich besteht ein Gutachterteam aus mindestens vier Personen, davon zwei aus der Wissenschaft (Universitäts- und Fachhochschul-Professorinnen oder Professoren), eine aus der Berufspraxis (Unternehmensvertreterin oder Unternehmensvertreter) und einem studentischen Mitglied. Diese können je nach Begutachtungsgegenstand um bestimmte Expertisen erweitert werden.

Die FIBAA verfügt über einen Gutachterpool mit mehr als 750 ausgewiesenen Expertinnen und Experten.

FIBAA legt für die Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern eine Reihe von Anforderungen zugrunde, die auch Kenntnisse von Akkreditierungsverfahren umfassen. Daher bietet die FIBAA regelmäßig Schulungen und Seminare für ihren Gutachterpool an. 

Die Zusammensetzung des Gutachterteams wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern, räumt die FIBAA Ihnen die Möglichkeit eines begründeten Einspruchs ein. Ein Vorschlags- oder Vetorecht der Hochschule besteht jedoch nicht. 

 

Wie wird die Begutachtung organisiert?


Die Begutachtung findet je nach Anzahl der zu akkreditierenden Studiengänge an 1 bis 2 Tagen nach Absprache und räumlicher Ausstattung vor Ort, hybrid oder digital statt.

Das Gutachterteam macht sich durch Gespräche mit der Hochschulleitung, dem Lehrpersonal, den Studierenden, den Absolventinnen und Absolventen sowie den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein umfassendes Bild über den Studiengang oder die Studiengänge und die Mitwirkung aller Beteiligten.

Anschließend erstellt das Gutachterteam ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung. Dieses Gutachten ist die Basis für die Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK)

Welche Entscheidungen kann die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) treffen?


FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission kann entweder

  • die Akkreditierung ohne Auflagen, 

  • die Akkreditierung unter Auflagen oder 

  • die Versagung der Akkreditierung beschließen. 

Vor der Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission erhalten Sie das Gutachten ohne die gutachterliche Beschlussempfehlung zur Stellungnahme. Alle Entscheidungen der F-AZK werden unter Würdigung Ihrer Stellungnahme getroffen. 

 

Für welche Dauer werden die Studiengänge akkreditiert?


Programmakkreditierung:

  • FIBAA-Siegel national

    • Akkreditierung i.V.m AR-Siegel (Rechtsgrundlage ab 01.01.2018): acht Jahre

    • Erst-Akkreditierung: fünf Jahre

    • Re-Akkreditierung: sieben Jahre

  • FIBAA-Siegel international:

    • Erst-Akkreditierung: fünf Jahre

    • Re-Akkreditierung: sieben Jahre

Im Fall einer Akkreditierung unter Auflagen kann die Akkreditierungsdauer verkürzt werden. 

 

Was geschieht nach einer positiven Akkreditierungsentscheidung?


Nach einer positiven Akkreditierung gemäß den FIBAA-Qualitätsanforderungen erhalten Sie das FIBAA-Qualitätssiegel für die akkreditierten Programme. Die Akkreditierungsergebnisse, die Namen der beteiligten Gutachterinnen und Gutachter sowie die vollständigen Gutachten (unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben) werden auf der Homepage der FIBAA veröffentlicht (→ akkreditierte Studiengänge). 

 

Was geschieht nach einer negativen Akkreditierungsentscheidung?


Bei Versagung der Akkreditierung eines Studienganges kann eine neue Akkreditierung nach einer Sperrfrist von grundsätzlich einem Jahr neu beantragt werden. 

 

Was geschieht im Fall einer Akkreditierung unter Auflagen?


Sie weisen innerhalb der von der FIBAA-Kommission festgelegten Frist (regelmäßig 9 Monate) die Erfüllung der beschlossenen Auflage(n) per E-Mail an auflagen[at]fibaa.org nach. Bitte beachten Sie bei der Erfüllung von Auflagen die Handreichung für die Auflagenerfüllung, die wir Ihnen mit dem Beschluss der F-AZK sowie auf Anfrage gerne zusenden.

Ihr eingereichter Nachweis wird bei inhaltlichen Auflagen unmittelbar von den Gutachterinnen und Gutachtern geprüft, bei formalen Auflagen in der FIBAA-Geschäftsstelle. Auf Basis der Stellungnahme des  Gutachterteams bzw. der Geschäftsstelle beschließt die F-AZK über die Erfüllung der Auflage(n).

Falls die Erfüllung der Auflage nicht fristgerecht nachgewiesen werden kann, können Sie in begründeten Fällen eine einmalige Fristverlängerung (max. 6 Monate) beantragen. Andernfalls ist die FIBAA nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist verpflichtet, die Akkreditierung für den Studiengang zu entziehen. 
 

In welchem Fall verleiht die FIBAA das FIBAA-Premiumsiegel?


Studiengängen, die sich auf dem Markt bereits etabliert haben und im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens gemäß den internationalen Qualitätsanforderungen der FIBAA eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen, verleiht die FIBAA das FIBAA-Premiumsiegel. Diese Auszeichnung bestätigt, dass ein Studiengang insgesamt eine herausragende Qualität aufweist. Sie gibt Studieninteressierten, Studierenden, Absolventinnen und Absolventen, Hochschulen, Weiterbildungsinstitutionen und dem Arbeitsmarkt verlässliche Orientierung über die Qualität des Studienganges.

Informationen zu den Grundsätzen für die Vergabe des FIBAA-Premiumsiegels finden Sie hier:

 

Dürfen Änderungen bei einem bereits akkreditierten Studiengang vorgenommen werden?


Änderungen eines akkreditierten Studienganges sind möglich und als kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung ausdrücklich erwünscht.

Wenn diese Änderungen wesentlicher Natur sind (z. B. neuer Hochschul-Standort, neue Vertiefungsrichtung, Änderung der Studiengangsbezeichnung) und die Konzeption oder das Profil eines Studienganges betreffen, müssen sie der FIBAA angezeigt werden.

Die FIBAA prüft dann, ob die Änderungen qualitätsmindernd sein könnten und deshalb eine erneute Begutachtung erforderlich ist. Die FIBAA entscheidet darüber, ob das Verfahren im Einzelfall verkürzt werden kann und z. B. auch eine Telefonkonferenz mit der Hochschule oder eine Begutachtung auf Grundlage schriftlicher Unterlagen in Frage kommt.

Sofern Unsicherheiten bestehen, ob eine Änderung angezeigt werden muss, steht die FIBAA gerne für Rückfragen unter info@fibaa.org zur Verfügung. 
 

Kann die Akkreditierung entzogen werden? Falls ja, in welchen Fällen?


FIBAA sieht sich in einigen Fällen verpflichtet, die Akkreditierung (nach Mahnung und Fristsetzung) zu entziehen. Dies ist der Fall,

  • wenn die Hochschule die Auflagen nicht in der festgelegten Frist erfüllt oder

  • die Hochschule der Akkreditierungsagentur anzeigepflichtige Änderungen nicht meldet, obwohl diese die Grundlagen der ursprünglichen Akkreditierung substanziell berühren. 

 

Wie oft tagt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission?


Die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission tagt ca. viermal im Jahr in einem Abstand von etwa drei Monaten. In der Regel vereinbaren wir bereits bei der Einreichung der Selbstdokumentation mit Ihnen den gewünschten Zeitpunkt zur Befassung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission.

Termine

 


 


 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die FIBAA steht für verlässliche Unterstützung bei der Qualitätsweiterentwicklung.
Wir freuen uns darauf, den Weg mit Ihnen gemeinsam zu gehen.

Senden Sie uns gerne hierfür Ihre Anfrage.

Sprechen Sie uns an!

Nationale Verfahren

 Dipl.-Volksw. Kristina Weng
Dipl.-Volksw. Kristina Weng
Tel.: +49 (0) 160 / 996 757 65
E-Mail: weng@fibaa-nospam.org
Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch

Nationale Verfahren

M.A. Elisabeth Rosenthal
Elisabeth Rosenthal
M.A.
Tel.: +49 (0) 1578 / 280 35 66
E-Mail: rosenthal@fibaa-nospam.org
Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch, Italienisch

Internationale Verfahren

M.Sc. Viktoria Dermanowski
Viktoria Dermanowski
M.Sc.
Tel.: +49 (0) 1578 / 280 35 71
E-Mail: Dermanowski@fibaa-nospam.org
Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch, Russisch