Zertifizierung von Weiterbildungskursen (Verfahrensablauf)


 

1. Anfrage

Für erste Informationen und damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können, bitten wir Sie, unser Anfrageformular auszufüllen und zuzusenden. Danach können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen und mit Ihnen den angestrebten Zeitplan für die Zertifizierung besprechen. Vor Antragsstellung informieren wir Sie auf Wunsch gerne in einem vorbereitenden Gespräch über Inhalte und Arbeitsschritte einer Zertifizierung. 

3. Berufung des Gutachterteams

Sobald Sie Ihre Selbstdokumentation eingereicht haben, benennen wir einen FIBAA-Verfahrensbetreuer als Ihren Ansprechpartner und bestellen wir ein Gutachterteam, das aus in der Regel vier Expertinnen und Experten besteht: zwei aus dem Bereich der Wissenschaft, eine oder einer aus dem Bereich der Berufspraxis und einer oder einem studentischen VertreterIn.
Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern und Fairness Ihnen gegenüber zu wahren, räumen wir Ihnen ein Einspruchsrecht ein. Wir bereiten unsere Gutachterteams auf ihre Tätigkeit und auf jedes konkrete Verfahren vor.

5. Erstellung des Gutachtens

Das Gutachterteam erstellt im Anschluss ein umfassendes Gutachten. Darin werden alle Qualitätsanforderungen nachvollziehbar dokumentiert.
Die Qualitätsanforderungen basieren auf den Standards and guidelines for quality assurance in the European Higher Education Area (ESG)

Sie können zu diesem Gutachten eine Stellungnahme verfassen. Beides zusammen – Gutachten und Stellungnahme – wird der FIBAA Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (kurz: F-AZK) zur finalen Beschlussfassung vorgelegt.

2. Erstellung der Selbstdokumentation

Nach Verfahrenseröffnung erstellen Sie Ihre Selbstdokumentation, inklusive aller relevanter Anlagen und auf Basis unseres Fragen- und Bewertungskataloges für Weiterbildungskurse, der alle relevanten Qualitätsanforderungen detailliert beschreibt. 

4. Begutachtung

Nach Durchsicht Ihrer Selbstdokumentation und vor Bestellung des Gutachterteams vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für eine Begutachtung, die in der Regel einen Tag dauert und in Absprache mit Ihnen und abhängig von Ihren räumlichen Ressourcen vor Ort, hybrid oder digital durchgeführt wird.
In Vorbereitung auf die Begutachtung prüft das Gutachterteam die eingereichten Dokumente, Belege und Systematiken des Kurses auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den Qualitätsanforderungen der FIBAA. Die Begutachtung soll vor allem dazu dienen, offene Fragen zu klären und ein Bild von den räumlichen Gegebenheiten zu vermitteln. 

6. Beschlussfassung

Das auf diese Weise erstellte Gutachten bildet, zusammen mit Ihrer Stellungnahme, die Grundlage für die abschließende Entscheidung der F-AZK. Das Gutachten wird anschließend auf der FIBAA-Homepage veröffentlicht. 

Bei einem positiven Entscheid beträgt die Zertifizierungsfrist bei einer Re-Zertifizierung regelmäßig sieben Jahre, bei erstmaligen Zertifizierungen regelmäßig fünf Jahre.

Während des gesamten Zertifizierungsprozesses stehen wir Ihnen zur Seite – selbst bei notwendigen Verbesserungsmaßnahmen.

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