Unsere Struktur


 

1994 gründeten die Spitzenverbände der schweizerischen, österreichischen und deutschen Wirtschaft die FIBAA | Foundation for International Business Administration Accreditation als eine international ausgerichtete und tätige Stiftung. Diese sollte - noch vor der flächendeckenden Einführung von Qualitätssicherungssystemen im Zuge der Bologna-Reform - die Qualität von MBA-Studiengängen auf Basis stringenter Kriterien sicherstellen. 

Das oberste Organ der Stiftung ist der FIBAA-Stiftungsrat. Er bestimmt die normativen und strategischen Grundlinien und bietet Gewähr für die grenzüberschreitende Vermittlung der Stiftungsidee: die Förderung von Qualität, Transparenz und Internationalität in der Hochschulbildung. 

FIBAA Organigramm


 


 

Unsere Entscheidungsgremien


 

FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission

Vorsitz

  • Prof. Dr. Peter Thuy, IU Internationale Hochschule

Stellvertretender Vorsitz

  • Prof. Dr. Vera de Hesselle, Hochschule Bremen
  • Dr. Markus A. Tomaschitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der FH JOANNEUM  

Weitere Mitglieder

Vertreter und Vertreterinnen der Wissenschaft

  • Prof. Dr. Andreas Altmann, Universität Innsbruck und MCI Management Center Innsbruck
  • Prof. Dr. Axel Benning, Fachhochschule Bielefeld
  • Prof. Dr. Volker Hasewinkel, VICTORIA | Internationale Hochschule
  • Prof., dipl. Ing. ETH, lic. oec. publ. Jürg Kessler, Fachhochschule Graubünden
  • Prof. Dr. Ruedi Nützi, Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz
  • Prof. Dr. Sabine Remdisch, Leuphana Universität Lüneburg
  • Prof. Dr. Wolfgang Renninger, Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
  • Prof. Dr. Ottmar Schneck, SRH Fernhochschule Riedlingen - The Mobile University
  • Prof. Dr. Johann Schneider, ehem. Frankfurt University of Applied Sciences
  • Prof. Dr. John Slof, UAB - Autonomous University of Barcelona
  • Prof. Em. Dr. György Széll, Universität Osnabrück
  • Prof. Dr. Jürgen Weigand, WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar
  • Prof. Dr. Cornelia Zanger, Technische Universität Chemnitz

Vertreter und Vertreterinnen der Berufspraxis

  • Karl-Peter Abt, IHK Hauptgeschäftsführer a.D.
  • Dr. Bernd Baasner, ehemals Bayer AG
  • Dr. Ivo Matser, CEO der IEDC Bled School of Management in Slowenien und CEO der Academy of Business in Society (abis-global), Brüssel
  • Hans-Hellmuth Retzlaff-Schröder, Lufthansa AG
  • Kerstin Wagner, Deutsche Bahn AG
  • Dr. Mathias Winde, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Vertreter und Vertreterinnen der Studierendenschaft

  • Elisa Knief, Studierende an der Uni Bremen

Die Novellierung der Geschäftsordnung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) vom 26. Februar 2021 zum Stand vom 26. November 2021 finden Sie hier.

Termine der nächsten Sitzungen der F-AZK finden Sie hier.


 

FIBAA-Gutachterausschuss

Der FIBAA-Gutachterausschuss (F-GA) für Programmakkreditierung, Institutionelle Akkreditierung sowie Zertifizierung bestellt Gutachterinnen und Gutachter für jedes Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren. In den F-GA wählt die F-AZK aus ihrer Mitte zwei eine Hochschulvertreterinnen bzw. Hochschulvertreter, einen Praxisvertreter bzw. eine Praxisvertreterin sowie einen Studierenden oder eine Studierende.

Mitglieder des Gutachterausschusses

  • Studierendenschaft: Frau Meier, als Vertretung: Frau Knief

  • Wissenschaft: Herr Prof. Schneider, Herr Prof. Széll, als Vertretung: Herr Prof. Altmann und Frau Prof. Remdisch

  • Berufspraxis: Herr Abt, als Vertretung: Frau Wagner

 

Weitere Gremien


 

FIBAA-Stiftungsrat

Präsident 

  • Prof. Dr. oec. HSG Rudolf Minsch, Chefökonom / Stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung, Zürich

Vizepräsident

  • Dr. Oliver Heikaus, Leiter des Bereiches Weiterbildung, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

  • Mag.a Melina Schneider, Abteilungsleiterin für Bildungspolitik, Wirtschaftskammer Österreich

Mitglieder

  • Dr. Barbara Dorn, Abteilungsleiterin Bildung | Berufliche Bildung, BDA | DIE ARBEITGEBER, Berlin  

  • Prof. André Haelg, ehemals Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

  • Mag. Kurt Koleznik, Generalsekretär, Österreichische Fachhochschulkonferenz, Wien 

  • Prof. Dr. Gerhard Riemer, Ehemals Leiter des Bereiches Bildung, Innovation und Forschung der Vereinigung der Österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung) und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Wien


 

FIBAA-Beschwerdeausschuss

  • Dr. Hans Höller, ehem. Vice President Human Resources bei der Siemens AG 

  • Prof. Dr. Andreas Knorr, Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften

  • Prof. Dr. Irina Kohler, Professorin für Controllingorientierte Unternehmensführung an der Hochschule Fulda

  • Nadja Kolibacz, Studentin an der TU Berlin

Beschwerdeverfahren

Hochschulen oder Bildungsanbieter können bei der FIBAA Einsprüche gegen Bescheide der FIBAA-Akkreditierungs- und -Zertifizierungskommissionen (F-AZK) oder Beschwerde gegen Verfahren einreichen (Verfahrensbeschwerde).

Um ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, müssen sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Bekanntgabe der Entscheidung durch die F-AZK bei der FIBAA-Geschäftsstelle schriftlich Beschwerde gegen die Entscheidung bzw. gegen das Verfahren einlegen. Mit Einlegung der Beschwerde bis zur abschließenden Entscheidung über die Beschwerde ruhen alle bis dahin gegebenenfalls durch die FIBAA festgelegten Fristen.

Im nächsten Schritt wird der Einspruch bzw. die Verfahrensbeschwerde an die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) zur erneuten Beschlussfassung weitergeleitet.

Kommt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) zu keiner Entscheidung, wird der Einspruch oder die Verfahrensbeschwerde dem FIBAA-Beschwerdeausschuss zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.

Der FIBAA-Beschwerdeausschuss klärt den Sachverhalt auf und gibt auf dieser Grundlage der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) eine begründete Empfehlung zur abschließenden Entscheidung in dem anhängigen Verfahren.

Nach Befassung des FIBAA-Beschwerdeausschusses beschließt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) erneut und endgültig.

Im Falle einer abschlägigen Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens durch den Auftraggeber zu zahlen. Diese setzen sich aus Reisekosten und Arbeitsaufwand zusammen.

Die Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses finden Sie hier.