Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter


 

Aufgabe der FIBAA-Gutachterinnen und -Gutachter in Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren ist es, auf der Grundlage der Dokumentation der Hochschule und der Ergebnisse der Begutachtung, Einschätzungen zur Qualität des Programms, des Zertifikatskurses oder der Institution vorzunehmen und zu einer Empfehlung hinsichtlich der Akkreditierung bzw. Zertifizierung zu gelangen. Diese wird von der FIBAA in einem Gutachterbericht niedergelegt, der abschließend dem Gutachtergremium zur Freigabe vorgelegt wird.

Wesentlicher Bestandteil eines Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahrens ist die Begutachtung. Hierfür sind etwa zwei Tage bei Programmakkreditierungen, ein Tag bei Zertifizierungen und bei institutionsbezogenen Verfahren zwei Termine zu je etwa zwei Tagen zu kalkulieren. Die Begutachtungen werden in Absprache mit der Hochschule / Institution und abhängig von ihren räumlichen Ressourcen vor Ort, hybrid oder digital durchgeführt.


 

FIBAA-Gutachterinnen und Gutachter verstehen sich in Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren nicht als Vertreter bestimmter gesellschaftlicher Partikularinteressen, sondern als unabhängige Experten.