Das Verfahren des Institutional Audits gemäß dem österreichischen Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) kommt für Sie infrage, wenn

⠀⠀Wir bieten Ihnen

 
 


  • Sie eine Universität nach dem Universitätsgesetz 2002, die Universität für Weiterbildung Krems nach dem DUK-Gesetz 2004 oder Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen nach dem Fachhochschul-Studiengesetz in Österreich sind,

  • Sie mit Hilfe eines hochschulweiten Qualitätssicherungssystems die institutionelle Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Bereichen Lehre, Forschung und Organisation wahrnehmen möchten.

  • herausragende fachliche Expertise bei der Begutachtung Ihres internen Qualitätssicherungssystems,

  • einen kundenorientierten, effizienten und flexiblen Verfahrensablauf (in der Regel 12 Monate). 

Ziel eines Institutional Audits gemäß dem österreichischen Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) ist es,

nachzuweisen, dass Ihre Hochschule mit Hilfe eines hochschulweiten Qualitätssicherungssystems die institutionelle Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Bereichen Lehre, Forschung und Organisation erfolgreich wahrnimmt. 

Das Institutional Audit soll Sie ferner bei der Weiterentwicklung Ihrer internen Qualitätssicherung unterstützen, da es das Qualitätsmanagementsystem Ihrer Hochschule bzw. einer ihrer Fakultäten nicht punktuell mit Bezug auf die einzelnen Studiengänge prüft, sondern als Ganzes in den Blick nimmt und sowohl seine Stärken als auch Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigt. 

Das österreichische Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) verpflichtet Sie als österreichische Hochschule zur externen Prüfung Ihres Qualitätssicherungssystems (§ 22 Abs. 1 HS-QSG) und legt die dafür relevanten Prüfbereiche (§ 22 Abs. 2 HS-QSG) fest. Im Rahmen dieser Prüfung wird untersucht, ob 

  1. Ihre Hochschule über Qualitätsziele und eine daraus abgeleitete Qualitätsstrategie verfügt und diese systematisch in Steuerungsinstrumente übersetzt hat,

  2. Ihr Qualitätsmanagementsystem die Kernaufgaben und die dazugehörigen Querschnittsaufgaben Ihrer Hochschule unterstützt, 

  3. Monitoring- und Informationssysteme integrale Bestandteile Ihres Qualitätsmanagementsystems sind und die regelmäßige Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung erleichtern, deren Ergebnisse in Ihre Strategieentwicklung und Hochschulsteuerung einfließen, und 

  4. Ihr Qualitätsmanagementsystem eine systematische Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen vorsieht. 

Dies gilt auch für Strukturen und Verfahren der Qualitätssicherung von Lehrgängen zur Weiterbildung bei Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen gemäß § 9 FHStG sowie von Lehrgängen zur Weiterbildung, die in Kooperationsform im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 11 FHStG betrieben werden. 

Ihre Vorteile

1. Impulse für Ihre Qualitätsweiterentwicklung

Das Verfahren Institutional Audit gemäß dem österreichischen Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Qualität Ihrer internen Prozesse und Studienangebote, da es Ihr internes Qualitätssicherungssystem nicht punktuell mit Bezug auf einzelne Studiengänge prüft, sondern als Ganzes in den Blick nimmt. 

2. Individuelle Beratung

Das Verfahren gestalten wir in Absprache mit Ihnen und ganz nach Ihren Bedürfnissen. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, von dem ersten Informationsgespräch vor Vertragsabschluss über die Verfahrenseröffnung und Organisation der Begehung, bis zum Abschluss des Verfahrens. 

3. Expertise und langjährigen Erfahrung

Wir sind eine der ältesten Akkreditierungsagenturen in Deutschland und verfügen über eine lange nationale wie internationale Erfahrung in der Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gutachterinnen und Gutachter werden kontinuierlich geschult, um Ihrem wie unserem Anspruch gerecht zu werden.

4. Kurze Verfahrensdauer

Das Verfahren Institutional Audit gemäß dem österreichischen HS-QSG dauert bei vorheriger Absprache von der Einreichung der Selbstdokumentation durch die Hochschule bis zur Entscheidung durch unsere FIBAA-Akkreditierungskommission für institutionelle Verfahren durchschnittlich 12 Monate. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Zeitplan. 

FIBAA-Premiumsiegel

Wir sind die einzige Akkreditierungsagentur, die ein Premiumsiegel für etablierte Studiengänge, Weiterbildungskurse, Fakultäten und Hochschulen vergibt, die im Rahmen eines FIBAA-Akkreditierungs- oder Zertifizierungsverfahrens eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen. Durch diese besondere Auszeichnung geben wir Studieninteressierten, Studierenden, Absolventen, Hochschulen und dem Arbeitsmarkt verlässliche Auskunft über die herausragende Qualität des Studienganges. 

Die Grundsätze für die Vergabe des Premiumsiegels in den Institutionellen Verfahren finden Sie hier.

FIBAA-Qualitätssiegel für das Institutional Audit Austria

Nach einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens Institutional Audit gemäß dem österreichischen HS-QSG erhalten Sie unser FIBAA-Qualitätssiegel für das Institutional Audit Austria. Damit dokumentieren Sie, dass Ihre Hochschule ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem hat, mit Hilfe dessen sie die institutionelle Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Bereichen Lehre, Forschung und Organisation erfolgreich wahrnimmt. 

1. Informationsgespräch

Vor Antragsstellung informieren wir Sie in einem vorbereitenden Gespräch über alle prüfrelevanten Kriterien, den Verfahrensablauf und -zeitplan. Zur Vorbereitung bitten wir Sie, unser Anfrageformular auszufüllen und uns zuzusenden. Im Antrag selbst beschreiben Sie kurz Ihre Einrichtung, Ihr internes Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre sowie Forschung. 

3. Bestellung des Gutachterteams

Sobald Sie Ihre Selbstdokumentation eingereicht haben, benennen wir einen FIBAA-Verfahrensbetreuer als Ihren Ansprechpartner und stellen in Benehmen mit Ihnen ein Gutachterteam zusammen, das mindestens aus drei Mitgliedern mit Erfahrung aus dem Bereich der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen im Akkreditierungswesen und einem Mitglied aus der Berufspraxis besteht. Bei der Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter legen wir besonderen Wert darauf, dass das Gutachterteams über umfassende Erfahrungen im österreichischen Hochschulbildungssektor verfügt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern und Fairness Ihnen gegenüber zu wahren, räumen wir Ihnen ein Einspruchsrecht ein. Wir bereiten unsere Gutachterinnen und Gutachter auf ihre Tätigkeit und auf jedes konkrete Verfahren vor. 

5. Erstellung des Gutachtens

Das Gutachterteam erstellt das Gutachten, in dem es die Bewertung jedes Kriteriums vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Dieses Gutachten erhalten Sie anschließend (ohne Empfehlungen der Gutachter zur Beschlussfassung) zur Stellungnahme.

 

 

7. Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Ergebnisse des Verfahrens werden auf unserer Webseite unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Maßgabe der European Standard and Guidelines (ESG) veröffentlicht. 

Während des gesamten Akkreditierungsprozesses stehen wir Ihnen zur Seite – selbst bei notwendigen Verbesserungsmaßnahmen.

Mehr zu Beschwerdeverfahren

2. Erstellung der Selbstdokumentation

Sie erstellen Ihre Selbstdokumentation (max. 60 Seiten ohne Anlagen) auf Basis unseres Anforderungs- und Bewertungskataloges für Institutional Audit gemäß dem österreichischen HS-QSG, der alle relevanten Qualitätsanforderungen detailliert beschreibt.

 

4. Begutachtung

Nachdem das Gutachterteam sich mittels der Selbstdokumentation auf das Verfahren vorbereitet hat, findet eine dreitägige Begutachtung statt, in Absprache mit Ihnen und abhängig von Ihren räumlichen Ressourcen vor ort, hybrid oder digital. Alternativ kann die Begutachtung auf zwei Termine aufgeteilt werden. Während der Begutachtung(en) finden Gespräche mit der Hochschulleitung, Studierenden, dem Lehrpersonal, dem Verwaltungspersonal, den Verantwortlichen für Qualitätsmanagement und ggf. weiteren relevanten Personen statt.

 

 

6. Beschlussfassung

Auf Basis des Gutachtens und der Beschlussempfehlung des Gutachterteams und unter Würdigung Ihrer Stellungnahme beschließt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) über das Verfahren. Folgende Entscheidungen sind möglich: Zertifizierung ohne Auflagen, Zertifizierung unter Auflagen (bei Vorliegen von Mängeln, die nach Ansicht des Gutachterteams innerhalb von zwei Jahren behoben werden können) oder Ablehnung der Zertifizierung. In diesem Fall kann ein erneuter Antrag erst nach 2 Jahren und ausschließlich bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) beantragt werden. Bei einer positiven Entscheidung beträgt die Dauer der Zertifizierung 7 Jahre. 

Um Sie beim Institutional Audit gemäß dem österreichischen Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz zu unterstützen, haben wir in Einklang mit diesem Gesetz einen Anforderungs- und Bewertungskatalog (ABK) entwickelt, der alle relevanten Anforderungen in Form von Fragen enthält. Dieser ist die Basis für die Erstellung Ihrer Selbstdokumentation (siehe Handreichungen und Vorlagen).

FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission

Vorsitz

  • Prof. Dr. Peter Thuy, IU Internationale Hochschule

Stellvertretender Vorsitz

  • Prof. Dr. Vera de Hesselle, Hochschule Bremen
  • Dr. Markus A. Tomaschitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der FH JOANNEUM  

Weitere Mitglieder

Vertreter und Vertreterinnen der Wissenschaft

  • Prof. Dr. Andreas Altmann, Universität Innsbruck und MCI Management Center Innsbruck
  • Prof. Dr. Axel Benning, Fachhochschule Bielefeld
  • Prof. Dr. Volker Hasewinkel, VICTORIA | Internationale Hochschule
  • Prof., dipl. Ing. ETH, lic. oec. publ. Jürg Kessler, Fachhochschule Graubünden
  • Prof. Dr. Ruedi Nützi, Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz
  • Prof. Dr. Sabine Remdisch, Leuphana Universität Lüneburg
  • Prof. Dr. Wolfgang Renninger, Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
  • Prof. Dr. Ottmar Schneck, SRH Fernhochschule Riedlingen - The Mobile University
  • Prof. Dr. Johann Schneider, ehem. Frankfurt University of Applied Sciences
  • Prof. Dr. John Slof, UAB - Autonomous University of Barcelona
  • Prof. Em. Dr. György Széll, Universität Osnabrück
  • Prof. Dr. Jürgen Weigand, WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar
  • Prof. Dr. Cornelia Zanger, Technische Universität Chemnitz

Vertreter und Vertreterinnen der Berufspraxis

  • Karl-Peter Abt, IHK Hauptgeschäftsführer a.D.
  • Dr. Bernd Baasner, ehemals Bayer AG
  • Dr. Ivo Matser, CEO der IEDC Bled School of Management in Slowenien und CEO der Academy of Business in Society (abis-global), Brüssel
  • Hans-Hellmuth Retzlaff-Schröder, Lufthansa AG
  • Kerstin Wagner, Deutsche Bahn AG
  • Dr. Mathias Winde, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Vertreter und Vertreterinnen der Studierendenschaft

  • Elisa Knief, Studierende an der Uni Bremen

Die Novellierung der Geschäftsordnung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) vom 26. Februar 2021 zum Stand vom 26. November 2021 finden Sie hier.

Termine der nächsten Sitzungen der F-AZK finden Sie hier.


 

FIBAA-Gutachterausschuss

Der FIBAA-Gutachterausschuss (F-GA) für Programmakkreditierung, Institutionelle Akkreditierung sowie Zertifizierung bestellt Gutachterinnen und Gutachter für jedes Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren. In den F-GA wählt die F-AZK aus ihrer Mitte zwei eine Hochschulvertreterinnen bzw. Hochschulvertreter, einen Praxisvertreter bzw. eine Praxisvertreterin sowie einen Studierenden oder eine Studierende.

Mitglieder des Gutachterausschusses

  • Studierendenschaft: Frau Meier, als Vertretung: Frau Knief

  • Wissenschaft: Herr Prof. Schneider, Herr Prof. Széll, als Vertretung: Herr Prof. Altmann und Frau Prof. Remdisch

  • Berufspraxis: Herr Abt, als Vertretung: Frau Wagner

 


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die FIBAA steht für verlässliche Unterstützung bei der Qualitätsweiterentwicklung.
Wir freuen uns darauf, den Weg mit Ihnen gemeinsam zu gehen.

Senden Sie uns gerne hierfür Ihre Anfrage.

M.Sc. Viktoria Dermanowski
Viktoria Dermanowski
M.Sc.
Tel.: +49 (0) 1578 / 280 35 71
E-Mail: Dermanowski@fibaa-nospam.org
Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch, Russisch