FAQ-Programmakkreditierung gemäß den Qualitätsanforderungen der FIBAA


Wie lange dauert ein Programmakkreditierungsverfahren? 


Das Verfahren zur Programmakkreditierung dauert von der Einreichung der Selbstdokumentation der Hochschule bis zur Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) in der Regel sechs Monate. Nach Vertragsschluss kommt die FIBAA auf Sie zu, um einen passenden Zeitplan mit Ihnen zu vereinbaren. 

 

Welche Standards werden in den Programmakkreditierungsverfahren zugrunde gelegt?


Diese sind zusammengefasst in unserem Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) zur FIBAA-Akkreditierung von Studiengängen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (November 2022) sowie im Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) Promotionsprogramme (Juni 2013) für postgraduale Studiengänge.

Darüber hinaus berücksichtigen wir, sofern beantragt, auch die jeweiligen nationalen und landesspezifschen Vorgaben.

Nach welchen Vorgaben sollen wir die Selbstdokumentation erstellen?


Für eine Programmakkreditierung gemäß den Qualitätsanforderungen der FIBAA erstellen Sie Ihre Selbstdokumentation auf Basis des Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) zur FIBAA-Akkreditierung von Studiengängen in Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (November 2022) oder des Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) für Promotionsprogramme (Juni 2013). Die Dokumente enthalten alle relevanten Qualitätsanforderungen in Form von Fragen und Definitionen zu den Benchmarks. 

 

Bis wann müssen wir die Selbstdokumentation bei der FIBAA einreichen?


Ihre Selbstdokumentation reichen Sie spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss ein. Einen Zeitplan besprechen Sie nach Vertragsschluss mit der Bereichsleitung Programmakkreditierung.

 

Wie viele Exemplare der Selbstdokumentation sollen wir bei der FIBAA einreichen?


Die FIBAA benötigt ein Exemplar in elektronischer Form (auf CD-ROM, DVD, USB-Stick usw.). Sollte die Projektmanagerin bzw. der Projektmanager oder ein Mitglied des Gutachterteams die Selbstdokumentation in Papierform benötigen, werden Sie gebeten, diesen Personen ein Exemplar in Papierform zukommen zu lassen.

 

Was geschieht nach Einreichung unserer Selbstdokumentation?


Nach Einreichung der Selbstdokumentation benennt die FIBAA eine Projektmanagerin oder einen Projektmanager, die oder der die Koordination des Verfahrens übernimmt und Ihnen für die Zeit des gesamten Verfahrens als Ansprechperson zur Verfügung steht. Die Projektmanagerin oder der Projektmanager terminiert in Absprache mit Ihnen die Begutachtung. Anschließend bestellt der GutachterInnenausschuss ein Gutachterteam. 

Nachdem die Selbstdokumentation von der FIBAA auf Vollständigkeit geprüft ist, wird sie vom Gutachterteam auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den jeweiligen Richtlinien und Vorgaben geprüft. Anschließend folgt die Begutachtung.

Wie werden die Gutachter ausgewählt?


Die Begutachtung von Studiengängen richtet sich nach dem im akademischen Bereich üblichen "Peer-Review-Verfahren": Unabhängige und nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gutachterteams prüfen und bewerten die Sachverhalte mit der Hochschule "auf Augenhöhe". Ein strenges Kriteriensystem der FIBAA stellt dabei zu jeder Zeit eine unbefangene und verständige Expertise sicher. 

Grundsätzlich besteht ein Gutachterteam aus mindestens vier Personen, davon zwei aus der Wissenschaft (Universitäts- und Fachhochschul-Professorinnen oder Professoren), eine aus der Berufspraxis (Unternehmensvertreterin oder Unternehmensvertreter) und einem studentischen Mitglied. Diese können je nach Begutachtungsgegenstand um bestimmte Expertisen erweitert werden.

Die FIBAA verfügt über einen Gutachterpool mit mehr als 750 ausgewiesenen Expertinnen und Experten.

FIBAA legt für die Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern eine Reihe von Anforderungen zugrunde, die auch Kenntnisse von Akkreditierungsverfahren umfassen. Daher bietet die FIBAA regelmäßig Schulungen und Seminare für ihren Gutachterpool an. 

Die Zusammensetzung des Gutachterteams wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern, räumt die FIBAA Ihnen die Möglichkeit eines begründeten Einspruchs ein. Ein Vorschlags- oder Vetorecht der Hochschule besteht jedoch nicht. 

 

Wie wird die Begutachtung organisiert?


Die Begutachtung findet je nach Anzahl der zu akkreditierenden Studiengänge an 1 bis 2 Tagen nach Absprache und räumlicher Ausstattung vor Ort, hybrid oder digital statt.

Das Gutachterteam macht sich durch Gespräche mit der Hochschulleitung, dem Lehrpersonal, den Studierenden, den Absolventinnen und Absolventen sowie den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein umfassendes Bild über den Studiengang oder die Studiengänge und die Mitwirkung aller Beteiligten.

Anschließend erstellt das Gutachterteam ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung. Dieses Gutachten ist die Basis für die Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK)

Welche Entscheidungen kann die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) treffen?


FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission kann entweder

  • die Akkreditierung ohne Auflagen, 

  • die Akkreditierung unter Auflagen oder 

  • die Versagung der Akkreditierung beschließen. 

Vor der Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission erhalten Sie das Gutachten ohne die gutachterliche Beschlussempfehlung zur Stellungnahme. Alle Entscheidungen der F-AZK werden unter Würdigung Ihrer Stellungnahme getroffen. 

 

Für welche Dauer werden die Studiengänge akkreditiert?


Programmakkreditierung:

  • FIBAA-Siegel national

    • Akkreditierung i.V.m AR-Siegel (Rechtsgrundlage ab 01.01.2018): acht Jahre

    • Erst-Akkreditierung: fünf Jahre

    • Re-Akkreditierung: sieben Jahre

  • FIBAA-Siegel international:

    • Erst-Akkreditierung: fünf Jahre

    • Re-Akkreditierung: sieben Jahre

Im Fall einer Akkreditierung unter Auflagen kann die Akkreditierungsdauer verkürzt werden. 

 

Was geschieht nach einer positiven Akkreditierungsentscheidung?


Nach einer positiven Akkreditierung gemäß den FIBAA-Qualitätsanforderungen erhalten Sie das FIBAA-Qualitätssiegel für die akkreditierten Programme. Die Akkreditierungsergebnisse, die Namen der beteiligten Gutachterinnen und Gutachter sowie die vollständigen Gutachten (unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben) werden auf der Homepage der FIBAA veröffentlicht (→ akkreditierte Studiengänge). 

 

Was geschieht nach einer negativen Akkreditierungsentscheidung?


Bei Versagung der Akkreditierung eines Studienganges kann eine neue Akkreditierung nach einer Sperrfrist von grundsätzlich einem Jahr neu beantragt werden. 

 

Was geschieht im Fall einer Akkreditierung unter Auflagen?


Sie weisen innerhalb der von der FIBAA-Kommission festgelegten Frist (regelmäßig 9 Monate) die Erfüllung der beschlossenen Auflage(n) per E-Mail an auflagen[at]fibaa.org nach. Bitte beachten Sie bei der Erfüllung von Auflagen die Handreichung für die Auflagenerfüllung, die wir Ihnen mit dem Beschluss der F-AZK sowie auf Anfrage gerne zusenden.

Ihr eingereichter Nachweis wird bei inhaltlichen Auflagen unmittelbar von den Gutachterinnen und Gutachtern geprüft, bei formalen Auflagen in der FIBAA-Geschäftsstelle. Auf Basis der Stellungnahme des  Gutachterteams bzw. der Geschäftsstelle beschließt die F-AZK über die Erfüllung der Auflage(n).

Falls die Erfüllung der Auflage nicht fristgerecht nachgewiesen werden kann, können Sie in begründeten Fällen eine einmalige Fristverlängerung (max. 6 Monate) beantragen. Andernfalls ist die FIBAA nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist verpflichtet, die Akkreditierung für den Studiengang zu entziehen. 
 

In welchem Fall verleiht die FIBAA das FIBAA-Premiumsiegel?


Studiengängen, die sich auf dem Markt bereits etabliert haben und im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens gemäß den internationalen Qualitätsanforderungen der FIBAA eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen, verleiht die FIBAA das FIBAA-Premiumsiegel. Diese Auszeichnung bestätigt, dass ein Studiengang insgesamt eine herausragende Qualität aufweist. Sie gibt Studieninteressierten, Studierenden, Absolventinnen und Absolventen, Hochschulen, Weiterbildungsinstitutionen und dem Arbeitsmarkt verlässliche Orientierung über die Qualität des Studienganges.

Informationen zu den Grundsätzen für die Vergabe des FIBAA-Premiumsiegels finden Sie hier:

 

Dürfen Änderungen bei einem bereits akkreditierten Studiengang vorgenommen werden?


Änderungen eines akkreditierten Studienganges sind möglich und als kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung ausdrücklich erwünscht.

Wenn diese Änderungen wesentlicher Natur sind (z. B. neuer Hochschul-Standort, neue Vertiefungsrichtung, Änderung der Studiengangsbezeichnung) und die Konzeption oder das Profil eines Studienganges betreffen, müssen sie der FIBAA angezeigt werden.

Die FIBAA prüft dann, ob die Änderungen qualitätsmindernd sein könnten und deshalb eine erneute Begutachtung erforderlich ist. Die FIBAA entscheidet darüber, ob das Verfahren im Einzelfall verkürzt werden kann und z. B. auch eine Telefonkonferenz mit der Hochschule oder eine Begutachtung auf Grundlage schriftlicher Unterlagen in Frage kommt.

Sofern Unsicherheiten bestehen, ob eine Änderung angezeigt werden muss, steht die FIBAA gerne für Rückfragen unter info@fibaa.org zur Verfügung. 
 

Kann die Akkreditierung entzogen werden? Falls ja, in welchen Fällen?


FIBAA sieht sich in einigen Fällen verpflichtet, die Akkreditierung (nach Mahnung und Fristsetzung) zu entziehen. Dies ist der Fall,

  • wenn die Hochschule die Auflagen nicht in der festgelegten Frist erfüllt oder

  • die Hochschule der Akkreditierungsagentur anzeigepflichtige Änderungen nicht meldet, obwohl diese die Grundlagen der ursprünglichen Akkreditierung substanziell berühren. 

 

Wie oft tagt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission?


Die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission tagt ca. viermal im Jahr in einem Abstand von etwa drei Monaten. In der Regel vereinbaren wir bereits bei der Einreichung der Selbstdokumentation mit Ihnen den gewünschten Zeitpunkt zur Befassung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission.

Termine

 


FAQ-Programmakkreditierung gemäß den Anforderungen des deutschen Akkreditierungsrates


Wie lange dauert ein Programmakkreditierungsverfahren? 


Die Durchführung eines Programmakkreditierungsverfahrens dauert von der Einreichung der Selbstdokumentation der Hochschule bei der FIBAA bis zur Zusendung des finalen Akkreditierungsberichts in der Regel sechs Monate. Anschließend kann der finale Akkreditierungsbericht durch Ihre Hochschule bei der Stiftung Akkreditierungsrat eingereicht werden. Bitte beachten Sie auch die "FAQ: Zeitpunkt der Antragstellung" der Stiftung Akkreditierungsrat. Bei einer Erstakkreditierung sollte ggf. auf die Eilbedürftigkeit verwiesen werden.

 

Welche Standards werden in den Programmakkreditierungsverfahren zugrunde gelegt?


Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, in Kraft getreten am 01.01.2018

Diese sind zusammengefasst in den verschiedenen Rastern der Stiftung Akkreditierungsrates:

  • Typ Programmakkreditierung - Einzelverfahren (PDF) (Word)

  • Typ Programmakkreditierung - Bündelverfahren (PDF) (Word)

  • Typ Programmakkreditierung - Kombinationsstudiengang (PDF) (Word)

  • Typ Systemakkreditierung (PDF) (Word)

Nach welchen Vorgaben sollen wir die Selbstdokumentation erstellen?


Für eine Programmakkreditierung gemäß den Anforderungen des deutschen Akkreditierungsrates ab 01.01.2018 erstellen Sie Ihre Selbstdokumentation auf Basis der Raster der Stiftung Akkreditierungsrats:

  • Typ Programmakkreditierung - Einzelverfahren (PDF) (Word)

  • Typ Programmakkreditierung - Bündelverfahren (PDF) (Word)

  • Typ Programmakkreditierung - Kombinationsstudiengang (PDF) (Word)

  • Typ Systemakkreditierung (PDF) (Word)

 
Bis wann müssen wir die Selbstdokumentation bei der FIBAA einreichen?


Ihre Selbstdokumentation reichen Sie spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss ein.

 

Wie viele Exemplare der Selbstdokumentation sollen wir bei der FIBAA einreichen?


Die FIBAA benötigt ein Exemplar in elektronischer Form (auf CD-ROM, DVD, USB-Stick usw.). Sollte die Projektmanagerin bzw. der Projektmanager oder ein Mitglied des Gutachterteams die Selbstdokumentation in Papierform benötigen, werden Sie gebeten, diesen Personen ein Exemplar in Papierform zukommen zu lassen. 

 

Was geschieht nach Einreichung unserer Selbstdokumentation?


Nach Einreichung der Selbstdokumentation benennt die FIBAA eine Projektmanagerin oder einen Projektmanager, die oder der die Koordination des Verfahrens übernimmt und Ihnen für die Zeit des gesamten Verfahrens als Ansprechperson zur Verfügung steht. Die Projektmanagerin  oder der Projektmanager terminiert in Absprache mit Ihnen die Begutachtung. Anschließend bestellt der GutachterInnenausschuss ein Gutachterteam. 

Nachdem die Selbstdokumentation von der FIBAA auf Vollständigkeit geprüft ist, wird sie vom Gutachterteam auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den jeweiligen Richtlinien und Vorgaben geprüft. Anschließend folgt die Begutachtung.

Wie werden die Gutachter ausgewählt?


Die Begutachtung von Studiengängen richtet sich nach dem im akademischen Bereich üblichen "Peer-Review-Verfahren": Unabhängige und nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gutachterinnen und Gutachter prüfen und bewerten die Sachverhalte mit der Hochschule "auf Augenhöhe". Ein strenges Kriteriensystem der FIBAA stellt dabei zu jeder Zeit eine unbefangene und verständige Expertise sicher. 

Grundsätzlich besteht ein Gutachterteam aus mindestens vier Personen, davon zwei aus der Wissenschaft (Universitäts- und Fachhochschul-Professorinnen und Professoren), eine aus der Berufspraxis (Unternehmensvertreterin oder Unternehmensvertreter) und einem studentischen Mitglied. Diese können je nach Begutachtungsgegenstand um bestimmte Expertisen erweitert werden.

Die FIBAA verfügt über einen Gutachterpool mit mehr als 750 ausgewiesenen Expertinnen und Experten.

FIBAA legt für die Bestellung von Gutachterteams eine Reihe von Anforderungen zugrunde, die auch Kenntnisse von Akkreditierungsverfahren umfassen. Daher bietet die FIBAA regelmäßig Schulungen und Seminare für ihren Gutachterpool an. 

Die Zusammensetzung des Gutachterteams wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern, räumt die FIBAA Ihnen die Möglichkeit eines begründeten Einspruchs ein. Ein Vorschlags- oder Vetorecht der Hochschule besteht jedoch nicht. 

 

Wie wird die Begutachtung organisiert?


Die Begutachtung findet je nach Anzahl der zu akkreditierenden Studiengänge der Hochschule an 1 bis 2 Tagen nach Absprache und räumlicher Ausstattung vor Ort, hybrid oder digital statt.

Das Gutachterteam macht sich durch Gespräche mit der Hochschulleitung, dem Lehrpersonal, den Studierenden, den Absolventinnen und Absolventen sowie den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein umfassendes Bild über den Studiengang der Hochschule und die Mitwirkung aller Beteiligten.

Anschließend erstellt das Gutachterteam einen Akkreditierungsbericht mit einer Beschlussempfehlung. Dieser Akkreditierungsbericht ist die Basis für die Entscheidung des Akkreditierungsrats.

 


FAQ-Zertifizierung von Weiterbildungskursen


Wie lange dauert ein Zertifizierungsverfahren?


Das Verfahren zur Zertifizierung dauert von der Einreichung der Selbstdokumentation bis zur Entscheidung der F-AZK in der Regel vier bis sechs Monate. Nach Vertragsschluss kommt die FIBAA auf Sie zu, um einen passenden Zeitplan mit Ihnen zu vereinbaren. 

 

Welche Standards werden in den Programmakkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren zugrunde gelegt?


Diese sind zusammengefasst in unserem Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungs- und Zertifikatskursen.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine FIBAA-Zertifizierung erfüllt sein? 


Die FIBAA-Zertifizierung richtet sich an hochschulische und nichthochschulische Weiterbildungsanbieter. Relevante Zulassungskriterien sind: 

  • die Kurse sollen eine ECTS-Kreditierungsempfehlung für eine mögliche akademische Anschlussqualifizierung erhalten.

  • Im Idealfall ist bei den Kursen das Prinzip der Modularisierung bereits umgesetzt bzw. wird innerhalb maximal 18 Monaten angestrebt (siehe ECTS-Leitfaden). 

Nach welchen Vorgaben sollen wir die Selbstdokumentation erstellen?


Für eine Zertifizierung von Weiterbildungskursen erstellen Sie Ihre Selbstdokumentation auf Basis des FIBAA-Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) für die Zertifizierung von Weiterbildungs- und Zertifikatskursen. Dieses Dokument enthält alle relevanten Qualitätsanforderungen in Form von Fragen und Benchmarks.

 

Bis wann müssen wir die Selbstdokumentation bei der FIBAA einreichen?


Ihre Selbstdokumentation reichen Sie spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss ein.

 

In welcher Form sollen wir die Selbstdokumentation bei der FIBAA einreichen?


Die FIBAA benötigt ein Exemplar in digitaler Form (z.B. sharepoint, Download-Link, zip-Dateien).

 

Was geschieht nach Einreichung unserer Selbstdokumentation?


Nach Einreichung der Selbstdokumentation benennt die FIBAA eine Projektmanagerin oder einen Projektmanager, die oder der die Koordination des Verfahrens übernimmt und Ihnen für die Zeit des gesamten Verfahrens als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Projektmanagerin oder der Projektmanager terminiert in Absprache mit Ihnen die Begutachtung. Anschließend bestellt der jeweils zuständige Gutachterausschuss ein Gutachterteam. 

Nachdem die Selbstdokumentation von der FIBAA auf Vollständigkeit geprüft ist, wird sie vom Gutachterteam auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den jeweiligen Richtlinien und Vorgaben geprüft. Anschließend folgt die Begutachtung.

Wie werden die Gutachter ausgewählt?


Die Begutachtung von Weiterbildungskursen richtet sich nach dem im akademischen Bereich üblichen "Peer-Review-Verfahren": Unabhängige und nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gutachterteams prüfen und bewerten die Sachverhalte mit der Hochschule oder Weiterbildungsinstitution "auf Augenhöhe". Ein strenges Kriteriensystem der FIBAA stellt dabei zu jeder Zeit eine unbefangene und verständige Expertise sicher. 

Grundsätzlich besteht ein Gutachterteam aus mindestens vier Personen, davon zwei aus der Wissenschaft (Universitäts- und Fachhochschul-Professorinnen oder Professoren), eine aus der Berufspraxis (Unternehmensvertreterin oder Unternehmsvertreter) und einem studentischen Mitglied. Diese können je nach Begutachtungsgegenstand um bestimmte Expertisen erweitert werden.

Die FIBAA verfügt über einen Gutachterpool mit mehr als 750 ausgewiesenen Expertinnen und Experten.

FIBAA legt für die Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern eine Reihe von Anforderungen zugrunde, die auch Kenntnisse von Zertifizierungsverfahren umfassen. Daher bietet die FIBAA regelmäßig Schulungen und Seminare für ihren Gutachterpool an. 

Die Zusammensetzung des Gutachterteams wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern, räumt die FIBAA Ihnen die Möglichkeit eines begründeten Einspruchs ein. Ein Vorschlags- oder Vetorecht der Hochschule oder Weiterbildungsinstitution besteht jedoch nicht. 

 

Wie wird die Begutachtung organisiert?


Die Begutachtung findet je nach Anzahl der zu zertifizierenden Weiterbildungskurse der Hochschule oder Weiterbildungsinstitution an 1 bis 2 Tagen nach Absprache und räumlicher Ausstattung vor Ort, hybrid oder digital statt.

Das Gutachterteam macht sich durch Gespräche mit der Hochschulleitung, dem Lehrpersonal, den Studierenden, den Absolventinnen und Absolventen sowie den Verwaltungsmitarbeitenden ein umfassendes Bild über den oder die Weiterbildungskurse und die Mitwirkung aller Beteiligten.

Anschließend erstellt das Gutachterteam ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung. Dieses Gutachten ist die Basis für die Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK).

 

Wie oft tagt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK)?


Die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) tagt viermal im Jahr. Die Termine werden hier auf der FIBAA-Homepage bekanntgegeben. In der Regel vereinbaren wir bereits nach Vertragsunterzeichnung mit Ihnen den gewünschten Zeitpunkt zur Befassung der F-AZK.

Welche Entscheidungen kann die F-AZK treffen?


Die F-AZK kann entweder 

  • die Zertifizierung ohne Auflagen, 

  • die Zertifizierung unter Auflagen oder 

  • die Versagung der Zertifizierung beschließen. 

Vor der Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommissionen erhalten Sie das Gutachten ohne die gutachterliche Beschlussempfehlung zur Stellungnahme. Alle Entscheidungen der F-AZK werden unter Würdigung Ihrer Stellungnahme getroffen. 

 

Für welche Dauer werden die Weiterbildungskurse zertifiziert?


  • Erst-Zertifizierung: fünf Jahre

  • Re-Zertifizierung: sieben Jahre

Im Fall einer Zertifizierung unter Auflagen kann die Zertifizierungsdauer verkürzt werden. 

 

Was geschieht nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung?


Nach einer positiven Zertifizierung gemäß den FIBAA-Qualitätsanforderungen erhalten Sie das FIBAA-Qualitätssiegel für die Weiterbildungskurse. Die Zertifizierungsergebnisse, die Namen der beteiligten Gutachter und die vollständigen Gutachten (unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben) werden auf der Homepage der FIBAA veröffentlicht (zertifizierte Weiterbildungskurse). 

 

Was geschieht nach einer negativen Zertifizierungsentscheidung?


Bei Versagung der Zertifizierung eines Weiterbildungskurses kann eine neue Zertifizierung nach einer Sperrfrist von grundsätzlich einem Jahr neu beantragt werden. 

 

Was geschieht im Fall einer Zertifizierung unter Auflagen?


Sie weisen innerhalb der von der F-AZK festgelegten Frist (regelmäßig 9 Monate) die Erfüllung der beschlossenen Auflage(n) per E-Mail an auflagen[at]fibaa.org nach. Bitte beachten Sie bei der Erfüllung von Auflagen die Handreichung für die Auflagenerfüllung, die wir Ihnen mit dem Beschluss der FIBAA-Kommission sowie auf Anfrage gerne zusenden.

Ihr eingereichter Nachweis wird bei inhaltlichen Auflagen unmittelbar von den Gutachtern geprüft, bei formalen Auflagen in der FIBAA-Geschäftsstelle. Auf Basis der Stellungnahme der Gutachter bzw. der Geschäftsstelle beschließt die F-AZK über die Erfüllung der Auflage(n).

Falls die Erfüllung der Auflage nicht fristgerecht nachgewiesen werden kann, können Sie in begründeten Fällen eine einmalige Fristverlängerung (max. 6 Monate) beantragen. Andernfalls ist die FIBAA nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist verpflichtet, die Zertifizierung für den Weiterbildungskurs zu entziehen. 

 

In welchem Fall verleiht die FIBAA das FIBAA-Premiumsiegel?


Weiterbildungskursen, die sich auf dem Markt bereits etabliert haben und im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens gemäß den internationalen Qualitätsanforderungen der FIBAA eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen, verleiht die FIBAA das FIBAA-Premiumsiegel. Diese Auszeichnung bestätigt, dass ein Weiterbildungskurs insgesamt eine herausragende Qualität aufweist. Sie gibt Studieninteressenten, Studierenden, Absolventen, Hochschulen, Weiterbildungsinstitutionen und dem Arbeitsmarkt verlässliche Orientierung über die Qualität des Weiterbildungskurses. 

Informationen zu den Grundsätzen für die Vergabe des FIBAA-Premiumsiegels finden Sie hier:

 

Dürfen Änderungen bei einem bereits zertifizierten Weiterbildungskurs vorgenommen werden?


Änderungen eines zertifizierten Weiterbildungskurs sind möglich und als kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung ausdrücklich erwünscht.

Wenn diese Änderungen wesentlicher Natur sind (z. B. neuer Hochschul- / Institutionsstandort, neue Vertiefungsrichtung, Änderung der Weiterbildungskursbezeichnung) und die Konzeption oder das Profil eines Weiterbildungskurses betreffen, müssen sie der FIBAA angezeigt werden.

Die FIBAA prüft dann, ob die Änderungen qualitätsmindernd sein könnten und deshalb eine erneute Begutachtung erforderlich ist. Die FIBAA entscheidet darüber, ob das Verfahren im Einzelfall verkürzt werden kann und z. B. auch eine Telefonkonferenz mit der Hochschule / Weiterbildungsinstitution oder eine Begutachtung auf Grundlage schriftlicher Unterlagen in Frage kommt.

Sofern Unsicherheiten bestehen, ob eine Änderung angezeigt werden muss, steht die FIBAA gerne für Rückfragen unter info@fibaa.org zur Verfügung. 

 

Kann die Akkreditierung entzogen werden? Falls ja, in welchen Fällen?


FIBAA sieht sich in einigen Fällen verpflichtet, die Zertifizierung (nach Mahnung und Fristsetzung) zu entziehen. Dies ist der Fall,

  • wenn die Hochschule / Weiterbildungsinstitution die Auflagen nicht in der festgelegten Frist erfüllt oder

  • die Hochschule / Weiterbildungsinstitution der Akkreditierungsagentur anzeigepflichtige Änderungen nicht meldet, obwohl diese die Grundlagen der ursprünglichen Zertifizierung substanziell berühren.