Informationen für Gutachterinnen und Gutachter


 

Die Begutachtung von Studiengängen, Weiterbildungskursen, Institutionen und Qualitätsmanagementsystemen richtet sich nach dem im akademischen Bereich ausgewiesenen Peer-Review-Verfahren: Unabhängige und nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gutachterinnen und Gutachter prüfen und bewerten die Sachverhalte mit der Hochschule „auf Augenhöhe“. Ein strenges Kriteriensystem der FIBAA stellt dabei zu jeder Zeit eine unbefangene und verständige Expertise sicher. 

FIBAA unterscheidet dabei zwischen drei Gruppen:

  • Professorinnen und Professoren an Universitäten und Fachhochschulen

  • Berufspraxisvertreterinnen und -vertreter

  • Länderexperten bei internationalen Verfahren sowie

  • Studierende

Für die Tätigkeit als Gutachterin oder Gutachter sind ausreichende Kenntnisse der Bewertungs- und Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungskriterien und der Verfahren unerlässlich. Daher bietet die FIBAA weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus regelmäßig Schulungen für ihre Gutachterinnen und Gutachter an. 

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an gutachter[at]fibaa.org.

Evaluation der Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahrens der FIBAA durch eingesetzte Gutachterinnen und Gutachter

Die Evaluation der Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren der FIBAA durch die Gutachterinnen und Gutachter wird regelmäßig als Online-Befragung durchgeführt. Die eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter erhalten von der Qualitätsmanagement-Abteilung der FIBAA nach Beschluss eines Verfahrens durch eine FIBAA-Kommission, bzw. nach Abgabe des Akkreditierungsberichts an die Hochschule, eine E-Mail mit dem entsprechenden Link und der Bitte, die begleiteten Verfahren zu evaluieren. 

Erklärung zur Unbefangenheit von Gutachterinnen und Gutachter

Die FIBAA misst der Wahrung von Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität in allen Begutachtungsverfahren höchste Bedeutung bei.
Alle Gutachterinnen und Gutachter sind verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Unbefangenheits- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung wird sichergestellt, dass keine persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Beziehungen zur zu begutachtenden Institution bestehen, die eine Beeinflussung des fachlichen Urteils ermöglichen oder den Anschein einer Befangenheit erwecken könnten.
Diese Regelung dient der Sicherstellung eines fairen, transparenten und qualitätsgesicherten Akkreditierungsprozesses.

Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter
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Kriterien für die Bestellung
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