Kriterien für die Bestellung von GutachterInnenn aus der Gruppe der Berufspraxisvertreterinnen und -Vertreter zur Durchführung von Programmakkreditierungen
Das Profil für FIBAA-Gutachterinnen und Gutachter aus der Praxis hat als wesentliche Grundlage die Führungserfahrung, hier definiert als Führung von Menschen, Organisationen, Geld und / oder Budget sowie Prozessen. Sie beschränkt sich nicht auf die Personalführung, sondern schließt auch Führung und Gestaltung von Organisationen sowie wirtschaftlicher Handlungen und Prozesse ein.
Für Juristeninnen und Juristen gelten diese Kriterien analog im Hinblick auf rechtsberatende Tätigkeiten in Unternehmen, in der Verwaltung, vergleichbaren Organisationen oder im freien Beruf – verbunden mit fachlicher und personeller Verantwortung. Im Einzelnen sollen diese Gutachterinnen und Gutachter folgende Kriterien erfüllen:
Soll-Kriterien
Mehrere Jahre Führungserfahrung in der Wirtschaft, bzw. Praxis. Dieses kann idealerweise nachgewiesen werden durch
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Erfahrung in unternehmerischen, operativen Funktionen, nicht nur in reinen, zuarbeitenden Stabsfunktionen
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Personalverantwortung für mehr als fünf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
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Budgetverantwortung, idealerweise mit Ergebnisverantwortung
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Einschlägige Erfahrung in der Einstellung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern und / oder in der Besetzung von Stellen im Unternehmen
Für Juristinnen und Juristen als Gutachterinnen und Gutachter aus der Praxis gilt
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Erfahrungen in der operativen und verantwortlichen Rechtsgestaltung, z.B. in Anwaltskanzleien, Rechts- / Personalabteilungen größerer Unternehmen
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Eigenverantwortliche Rechtsanwalts- und Notariatstätigkeit
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Wahrnehmung von (juristisch geprägten) Leitungsfunktionen in öffentlichen Verwaltungen
Wünschenswert sind ferner
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Kontakte mit Hochschulen und / oder Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ihnen (im Bereich der Forschung oder in der Rekrutierung von Mitarbeitern*innen)
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Idealerweise Erfahrung in der Nutzung oder im Management von Qualitätsprozessen