Zertifizierungsverfahren


Eine Zertifizierung kommt für Sie infrage, wenn

Wir bieten Ihnen


  • Sie eine Hochschule oder Weiterbildungseinrichtung sind, 

  • Sie Weiterbildungsprogramme anbieten, die nicht zu einem akademischen Abschlussgrad führen (z.B. Kompaktkurse, Zertifikatslehrgänge, Microcredentials)

  • Sie Ihr Weiterbildungsangebot im System internationaler akademischer Qualitätsstandards positionieren möchten.

  • einen international anerkannten Qualitätsausweis für Ihre Weiterbildungsprogramme, 

  • eine fachkundige Bewertung Ihrer Einschätzung nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)

  • eine fachkundige Bewertung der Umsetzung der Leitlinien des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) sowie der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG), um dadurch die Durchlässigkeit in und zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und -bereichen zu fördern, 

  • umfangreiche und ausführliche Gutachten zu Ihren Weiterbildungsprogrammen und Micro-Credentials, die sowohl Stärken aufzeigen als auch Weiterentwicklungspotenzial identifizieren, 

  • herausragende fachliche Expertise bei der Begutachtung Ihrer Angebote, 

  • einen besonderen Fokus auf Berufsbefähigung und Wirtschaftsnähe,

  • einen kundenorientierten, effizienten und flexiblen Verfahrensablauf (4 – 6 Monate). 

Ziele der Zertifizierung


 

Eine Zertifizierung gibt Ihnen detaillierte Informationen und einen aussagekräftigen Nachweis über die Qualität Ihrer Weiterbildungsprogramme. Wir nehmen eine ganzheitliche Betrachtung vor und überprüfen dabei die folgenden fünf Kernbereiche:

 

 

  1. Zielsetzung und Positionierung 

  2. Fokussierung auf die Zielgruppe 

  3. Inhalte, Struktur, Didaktik und Methodik 

  4. Wissenschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen 

  5. Dokumentation, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung.


     

Ein weiteres Ziel der FIBAA-Zertifizierung ist es, die Durchlässigkeit in und zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und -bereichen zu fördern. 

Unser Verfahren kann in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden.

 

 

Vorteile der Zertifizierung


1. Anschlussfähigkeit an akademische Bildung

Das Zertifizierungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, das Angebot an Weiterbildungs- und Zertifikatskursen Ihrer Institution einer vertieften Qualitätskontrolle zu unterziehen. Mit dem FIBAA-Qualitätssiegel für zertifizierte Weiterbildungskurse dokumentieren Sie das Niveau der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und die Anschlussfähigkeit zu akademischen Studiengängen. Ihren Absolventinnen und Absolventen bieten Sie damit weiterführende Qualifizierungsperspektiven. Wir orientieren uns bei der Beurteilung der Kurse am Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) sowie den European Standards and Guidelines (ESG).

2. Wirtschaftsnähe

Der besondere Fokus bei der Vergabe unseres FIBAA-Qualitätssiegels für Weiterbildungsprogramme liegt auf Employability und Wirtschaftsnähe. Dementsprechend prüfen wir insbesondere den Erwerb berufspraktischer Kompetenzen, die Integration von Theorie und Praxis und Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen.


3. Impulse zur Weiterentwicklung Ihres Angebotes

Sie erhalten von uns ausführliche Gutachten mit klaren Empfehlungen, die Ihnen für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Angebote wichtige Impulse geben sollen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, Ihr Programmprofil zu schärfen und aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft, Berufsfeld und Didaktik bestmöglich zu integrieren.

4. Fachliche Expertise

Unsere Expertise liegt in der Beurteilung von Weiterbildungsangeboten im wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftlichen Bereich. Unser Gutachterpool besteht aus versierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, erfahrenen Berufspraktikerinnen und Berufspraktikern, ggf. sachkundigen Länderexpertinnen und Länderexperten sowie Studierenden.
Selbstverständlich berücksichtigen wir in unserem Verfahren die didaktischen Besonderheiten und die organisatorischen Anforderungen an berufsbegleitende Weiterbildung und achten auch hierfür auf ausgewiesene gutachterliche Expertise.


5. Langjährige Erfahrung und Expertise

Seit 1994 unterstützen wir in- und ausländische Hochschulen und weitere Bildungsanbieter bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Studienqualität. Wir haben uns international als Institution etabliert, deren Qualitätssiegel hohe Qualität im Bildungsmarkt signalisiert. Unsere internationale Ausrichtung wird durch unsere trinationalen Stifterverbände, unsere Mitgliedschaft in internationalen Netzwerken und durch Kooperationen mit renommierten Organisationen unterstützt. 

6. Individuelle Betreuung

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt - vom ersten Informationsgespräch über die Planung und Organisation der Begutachtung bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und Unterlagen (Leitfäden, Handreichungen, Vorlagen etc.) für eine erfolgreiche Zertifizierung. Während des gesamten Verfahrens steht Ihnen eine erfahrene Projektmanagerin oder ein erfahrener Projektmanager als feste Ansprechperson zur Seite. 


7. Hohe Nutzerfreundlichkeit

Direkte Links zu allen Anforderungen und zu weiteren Dokumenten und Mustervorlagen sorgen für umfassende Transparenz und bieten Ihnen größtmögliche Hilfestellung beim Erfüllen der Anforderungen.  

8. Das FIBAA-Premiumsiegel für zertifizierte Weiterbildungskurse

Mit unserem FIBAA-Premiumsiegel für zertifizierte Weiterbildungskurse zeichnen wir Programme aus, die bereits Absolventen verzeichnen und im Rahmen eines FIBAA-Zertifizierungsverfahrens eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen. Mit dieser Auszeichnung geben wir Interessierten, Teilnehmenden, Absolventinnen und Absolventen, Bildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt verlässliche Auskunft über die herausragende Qualität des Programmes. 

FIBAA-Premiumsiegel für zertifizierte Weiterbildungskurse

Wir sind die einzige Qualitätssicherungsagentur, die ein FIBAA-Premiumsiegel für zertifizierte Weiterbildungskurse vergibt, die im Rahmen eines FIBAA-Zertifizierungsverfahrens eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen. Durch diese besondere Auszeichnung geben wir Weiterbildungsinteressierten, Bildungsteilnehmern, Absolventen, Hochschulen, anderen Bildungsanbietern und dem Arbeitsmarkt verlässliche Auskunft über die herausragende Qualität des Kurses.

Informationen zu den Grundsätzen für die Vergabe des FIBAA-Premiumsiegel für zertifizierte Weiterbildungskurse finden Sie hier.

FIBAA-Qualitätssiegel für zertifizierte Weiterbildungskurse

Bei einer erfolgreichen Zertifizierung vergeben wir das FIBAA-Qualitätssiegel für zertifizierte Weiterbildungskurse, das die hohe Qualität und das akademische Niveau des begutachteten Weiterbildungskurses dokumentiert. 

1. Anfrage

Für erste Informationen und damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können, bitten wir Sie, unser Anfrageformular auszufüllen und zuzusenden. Danach können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen und mit Ihnen den angestrebten Zeitplan für die Zertifizierung besprechen. Vor Antragsstellung informieren wir Sie auf Wunsch gerne in einem vorbereitenden Gespräch über Inhalte und Arbeitsschritte einer Zertifizierung. 

3. Berufung des Gutachterteams

Sobald Sie Ihre Selbstdokumentation eingereicht haben, benennen wir einen FIBAA-Verfahrensbetreuer als Ihren Ansprechpartner und bestellen wir ein Gutachterteam, das aus in der Regel vier Expertinnen und Experten besteht: zwei aus dem Bereich der Wissenschaft, eine oder einer aus dem Bereich der Berufspraxis und einer oder einem studentischen VertreterIn.
Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern und Fairness Ihnen gegenüber zu wahren, räumen wir Ihnen ein Einspruchsrecht ein. Wir bereiten unsere Gutachterteams auf ihre Tätigkeit und auf jedes konkrete Verfahren vor.

5. Erstellung des Gutachtens

Das Gutachterteam erstellt im Anschluss ein umfassendes Gutachten. Darin werden alle Qualitätsanforderungen nachvollziehbar dokumentiert.
Die Qualitätsanforderungen basieren auf den Standards and guidelines for quality assurance in the European Higher Education Area (ESG)

Sie können zu diesem Gutachten eine Stellungnahme verfassen. Beides zusammen – Gutachten und Stellungnahme – wird der FIBAA Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (kurz: F-AZK) zur finalen Beschlussfassung vorgelegt.

2. Erstellung der Selbstdokumentation

Nach Verfahrenseröffnung erstellen Sie Ihre Selbstdokumentation, inklusive aller relevanter Anlagen und auf Basis unseres Fragen- und Bewertungskataloges für Weiterbildungskurse, der alle relevanten Qualitätsanforderungen detailliert beschreibt. 

4. Begutachtung

Nach Durchsicht Ihrer Selbstdokumentation und vor Bestellung des Gutachterteams vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für eine Begutachtung, die in der Regel einen Tag dauert und in Absprache mit Ihnen und abhängig von Ihren räumlichen Ressourcen vor Ort, hybrid oder digital durchgeführt wird.
In Vorbereitung auf die Begutachtung prüft das Gutachterteam die eingereichten Dokumente, Belege und Systematiken des Kurses auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den Qualitätsanforderungen der FIBAA. Die Begutachtung soll vor allem dazu dienen, offene Fragen zu klären und ein Bild von den räumlichen Gegebenheiten zu vermitteln. 

6. Beschlussfassung

Das auf diese Weise erstellte Gutachten bildet, zusammen mit Ihrer Stellungnahme, die Grundlage für die abschließende Entscheidung der F-AZK. Das Gutachten wird anschließend auf der FIBAA-Homepage veröffentlicht. 

Bei einem positiven Entscheid beträgt die Zertifizierungsfrist bei einer Re-Zertifizierung regelmäßig sieben Jahre, bei erstmaligen Zertifizierungen regelmäßig fünf Jahre.

Während des gesamten Zertifizierungsprozesses stehen wir Ihnen zur Seite – selbst bei notwendigen Verbesserungsmaßnahmen.

Mehr zu Beschwerdeverfahren

Um Sie zu unterstützen und um für Verfahrenstransparenz zu sorgen, haben wir einen FIBAA-Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungs- und Zertifikatskursen entwickelt, der alle relevanten Qualitätskriterien in Form von Fragen und Qualitätsanforderungen enthält. 

Die einzelnen Qualitätskriterien sind auf die Besonderheiten von Weiterbildungskursen ausgerichtet, indem sie beispielsweise die Berufserfahrung der Teilnehmer in besonderem Maße berücksichtigen, auf entsprechende Qualifikationen des Lehrpersonals abstellen und die größere Selbständigkeit der im Vergleich zu Studiengängen kleinteiligeren Weiterbildungskurse in den Fokus nehmen. 

Um eine internationale Vergleichbarkeit zu fördern und die Anrechenbarkeit erworbener Leistungspunkte auf Studiengänge zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen orientiert sich das FIBAA-Zertifizierungsverfahren an einer Reihe von Anforderungen des Bologna-Prozesses (z.B. Modularisierung, Vergabe von Leistungspunkten). Der FBK wurde entwickelt im Einklang mit: 

FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission

Vorsitz

  • Prof. Dr. Peter Thuy, IU Internationale Hochschule

Stellvertretender Vorsitz

  • Prof. Dr. Vera de Hesselle, Hochschule Bremen
  • Dr. Markus A. Tomaschitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der FH JOANNEUM  

Weitere Mitglieder

Vertreter und Vertreterinnen der Wissenschaft

  • Prof. Dr. Andreas Altmann, Universität Innsbruck und MCI Management Center Innsbruck
  • Prof. Dr. Axel Benning, Hochschule Bielefeld
  • Prof. Dr. Volker Hasewinkel, VICTORIA | Internationale Hochschule
  • Prof., dipl. Ing. ETH, lic. oec. publ. Jürg Kessler, Fachhochschule Graubünden
  • Prof. Dr. Anne Lequy, Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien
  • Prof. Dr. Marco J. Menichetti, Universität Liechtenstein, Dekan Liechtenstein Business School
  • Prof. Dr. Sabine Remdisch, Leuphana Universität Lüneburg
  • Prof. Dr. Wolfgang Renninger, Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
  • Prof. Dr. Ottmar Schneck, SRH Fernhochschule Riedlingen - The Mobile University
  • Prof. Dr. Johann Schneider, ehem. Frankfurt University of Applied Sciences
  • Prof. Dr. John Slof, UAB - Autonomous University of Barcelona
  • Prof. Em. Dr. György Széll, Universität Osnabrück
  • Prof. Dr. Friedrich Thießen, Technische Universität Chemnitz
  • Prof. Dr. Jürgen Weigand, WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar
  • Prof. Dr. Cornelia Zanger, Technische Universität Chemnitz

Vertreter und Vertreterinnen der Berufspraxis

  • Karl-Peter Abt, IHK Hauptgeschäftsführer a.D.
  • Dr. Bernd Baasner, ehemals Bayer AG
  • Dr. Ivo Matser, CEO der IEDC Bled School of Management in Slowenien und CEO der Academy of Business in Society (abis-global), Brüssel
  • Hans-Hellmuth Retzlaff-Schröder, Lufthansa AG
  • Kerstin Wagner, Deutsche Bahn AG
  • Dr. Mathias Winde, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Vertreter und Vertreterinnen der Studierendenschaft

  • Elisa Knief, Studierende an der Uni Bremen
  • Fabian Wolf, Studierender an der Ruprecht Karl University of Heidelberg
  • Sophia Pascher, Studierende an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Die Novellierung der Geschäftsordnung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) vom 26. Februar 2021 zum Stand vom 26. November 2021 finden Sie hier.

Termine der nächsten Sitzungen der F-AZK finden Sie hier.


 

FIBAA-Gutachterausschuss

Der FIBAA-Gutachterausschuss (F-GA) für Programmakkreditierung, Institutionelle Akkreditierung sowie Zertifizierung bestellt Gutachterinnen und Gutachter für jedes Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren. In den F-GA wählt die F-AZK aus ihrer Mitte zwei eine Hochschulvertreterinnen bzw. Hochschulvertreter, einen Praxisvertreter bzw. eine Praxisvertreterin sowie einen Studierenden oder eine Studierende.

Mitglieder des Gutachterausschusses

  • Studierendenschaft: Frau Meier, als Vertretung: Frau Knief

  • Wissenschaft: Herr Prof. Schneider, Herr Prof. Széll, als Vertretung: Herr Prof. Altmann und Frau Prof. Remdisch

  • Berufspraxis: Herr Abt, als Vertretung: Frau Wagner

 

Wie lange dauert ein Zertifizierungsverfahren?


Das Verfahren zur Zertifizierung dauert von der Einreichung der Selbstdokumentation bis zur Entscheidung der F-AZK in der Regel vier bis sechs Monate. Nach Vertragsschluss kommt die FIBAA auf Sie zu, um einen passenden Zeitplan mit Ihnen zu vereinbaren. 

 

Welche Standards werden in den Programmakkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren zugrunde gelegt?


Diese sind zusammengefasst in unserem Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) für die Zertifizierung von wissenschaftlichen Weiterbildungs- und Zertifikatskursen.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine FIBAA-Zertifizierung erfüllt sein? 


Die FIBAA-Zertifizierung richtet sich an hochschulische und nichthochschulische Weiterbildungsanbieter. Relevante Zulassungskriterien sind: 

  • die Kurse sollen eine ECTS-Kreditierungsempfehlung für eine mögliche akademische Anschlussqualifizierung erhalten.

  • Im Idealfall ist bei den Kursen das Prinzip der Modularisierung bereits umgesetzt bzw. wird innerhalb maximal 18 Monaten angestrebt (siehe ECTS-Leitfaden). 

Nach welchen Vorgaben sollen wir die Selbstdokumentation erstellen?


Für eine Zertifizierung von Weiterbildungskursen erstellen Sie Ihre Selbstdokumentation auf Basis des FIBAA-Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) für die Zertifizierung von Weiterbildungs- und Zertifikatskursen. Dieses Dokument enthält alle relevanten Qualitätsanforderungen in Form von Fragen und Benchmarks.

 

Bis wann müssen wir die Selbstdokumentation bei der FIBAA einreichen?


Ihre Selbstdokumentation reichen Sie spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss ein.

 

In welcher Form sollen wir die Selbstdokumentation bei der FIBAA einreichen?


Die FIBAA benötigt ein Exemplar in digitaler Form (z.B. sharepoint, Download-Link, zip-Dateien).

 

Was geschieht nach Einreichung unserer Selbstdokumentation?


Nach Einreichung der Selbstdokumentation benennt die FIBAA eine Projektmanagerin oder einen Projektmanager, die oder der die Koordination des Verfahrens übernimmt und Ihnen für die Zeit des gesamten Verfahrens als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Projektmanagerin oder der Projektmanager terminiert in Absprache mit Ihnen die Begutachtung. Anschließend bestellt der jeweils zuständige Gutachterausschuss ein Gutachterteam. 

Nachdem die Selbstdokumentation von der FIBAA auf Vollständigkeit geprüft ist, wird sie vom Gutachterteam auf Konsistenz, Plausibilität und Konformität mit den jeweiligen Richtlinien und Vorgaben geprüft. Anschließend folgt die Begutachtung.

Wie werden die Gutachter ausgewählt?


Die Begutachtung von Weiterbildungskursen richtet sich nach dem im akademischen Bereich üblichen "Peer-Review-Verfahren": Unabhängige und nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gutachterteams prüfen und bewerten die Sachverhalte mit der Hochschule oder Weiterbildungsinstitution "auf Augenhöhe". Ein strenges Kriteriensystem der FIBAA stellt dabei zu jeder Zeit eine unbefangene und verständige Expertise sicher. 

Grundsätzlich besteht ein Gutachterteam aus mindestens vier Personen, davon zwei aus der Wissenschaft (Universitäts- und Fachhochschul-Professorinnen oder Professoren), eine aus der Berufspraxis (Unternehmensvertreterin oder Unternehmsvertreter) und einem studentischen Mitglied. Diese können je nach Begutachtungsgegenstand um bestimmte Expertisen erweitert werden.

Die FIBAA verfügt über einen Gutachterpool mit mehr als 750 ausgewiesenen Expertinnen und Experten.

FIBAA legt für die Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern eine Reihe von Anforderungen zugrunde, die auch Kenntnisse von Zertifizierungsverfahren umfassen. Daher bietet die FIBAA regelmäßig Schulungen und Seminare für ihren Gutachterpool an. 

Die Zusammensetzung des Gutachterteams wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern, räumt die FIBAA Ihnen die Möglichkeit eines begründeten Einspruchs ein. Ein Vorschlags- oder Vetorecht der Hochschule oder Weiterbildungsinstitution besteht jedoch nicht. 

 

Wie wird die Begutachtung organisiert?


Die Begutachtung findet je nach Anzahl der zu zertifizierenden Weiterbildungskurse der Hochschule oder Weiterbildungsinstitution an 1 bis 2 Tagen nach Absprache und räumlicher Ausstattung vor Ort, hybrid oder digital statt.

Das Gutachterteam macht sich durch Gespräche mit der Hochschulleitung, dem Lehrpersonal, den Studierenden, den Absolventinnen und Absolventen sowie den Verwaltungsmitarbeitenden ein umfassendes Bild über den oder die Weiterbildungskurse und die Mitwirkung aller Beteiligten.

Anschließend erstellt das Gutachterteam ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung. Dieses Gutachten ist die Basis für die Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK).

 

Wie oft tagt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK)?


Die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) tagt viermal im Jahr. Die Termine werden hier auf der FIBAA-Homepage bekanntgegeben. In der Regel vereinbaren wir bereits nach Vertragsunterzeichnung mit Ihnen den gewünschten Zeitpunkt zur Befassung der F-AZK.

Welche Entscheidungen kann die F-AZK treffen?


Die F-AZK kann entweder 

  • die Zertifizierung ohne Auflagen, 

  • die Zertifizierung unter Auflagen oder 

  • die Versagung der Zertifizierung beschließen. 

Vor der Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommissionen erhalten Sie das Gutachten ohne die gutachterliche Beschlussempfehlung zur Stellungnahme. Alle Entscheidungen der F-AZK werden unter Würdigung Ihrer Stellungnahme getroffen. 

 

Für welche Dauer werden die Weiterbildungskurse zertifiziert?


  • Erst-Zertifizierung: fünf Jahre

  • Re-Zertifizierung: sieben Jahre

Im Fall einer Zertifizierung unter Auflagen kann die Zertifizierungsdauer verkürzt werden. 

 

Was geschieht nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung?


Nach einer positiven Zertifizierung gemäß den FIBAA-Qualitätsanforderungen erhalten Sie das FIBAA-Qualitätssiegel für die Weiterbildungskurse. Die Zertifizierungsergebnisse, die Namen der beteiligten Gutachter und die vollständigen Gutachten (unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben) werden auf der Homepage der FIBAA veröffentlicht (zertifizierte Weiterbildungskurse). 

 

Was geschieht nach einer negativen Zertifizierungsentscheidung?


Bei Versagung der Zertifizierung eines Weiterbildungskurses kann eine neue Zertifizierung nach einer Sperrfrist von grundsätzlich einem Jahr neu beantragt werden. 

 

Was geschieht im Fall einer Zertifizierung unter Auflagen?


Sie weisen innerhalb der von der F-AZK festgelegten Frist (regelmäßig 9 Monate) die Erfüllung der beschlossenen Auflage(n) per E-Mail an auflagen[at]fibaa.org nach. Bitte beachten Sie bei der Erfüllung von Auflagen die Handreichung für die Auflagenerfüllung, die wir Ihnen mit dem Beschluss der FIBAA-Kommission sowie auf Anfrage gerne zusenden.

Ihr eingereichter Nachweis wird bei inhaltlichen Auflagen unmittelbar von den Gutachtern geprüft, bei formalen Auflagen in der FIBAA-Geschäftsstelle. Auf Basis der Stellungnahme der Gutachter bzw. der Geschäftsstelle beschließt die F-AZK über die Erfüllung der Auflage(n).

Falls die Erfüllung der Auflage nicht fristgerecht nachgewiesen werden kann, können Sie in begründeten Fällen eine einmalige Fristverlängerung (max. 6 Monate) beantragen. Andernfalls ist die FIBAA nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist verpflichtet, die Zertifizierung für den Weiterbildungskurs zu entziehen. 

 

In welchem Fall verleiht die FIBAA das FIBAA-Premiumsiegel?


Weiterbildungskursen, die sich auf dem Markt bereits etabliert haben und im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens gemäß den internationalen Qualitätsanforderungen der FIBAA eine exzellente Qualität in Studium und Lehre aufweisen, verleiht die FIBAA das FIBAA-Premiumsiegel. Diese Auszeichnung bestätigt, dass ein Weiterbildungskurs insgesamt eine herausragende Qualität aufweist. Sie gibt Studieninteressenten, Studierenden, Absolventen, Hochschulen, Weiterbildungsinstitutionen und dem Arbeitsmarkt verlässliche Orientierung über die Qualität des Weiterbildungskurses. 

Informationen zu den Grundsätzen für die Vergabe des FIBAA-Premiumsiegels finden Sie hier:

 

Dürfen Änderungen bei einem bereits zertifizierten Weiterbildungskurs vorgenommen werden?


Änderungen eines zertifizierten Weiterbildungskurs sind möglich und als kontinuierliche Verbesserung und Aktualisierung ausdrücklich erwünscht.

Wenn diese Änderungen wesentlicher Natur sind (z. B. neuer Hochschul- / Institutionsstandort, neue Vertiefungsrichtung, Änderung der Weiterbildungskursbezeichnung) und die Konzeption oder das Profil eines Weiterbildungskurses betreffen, müssen sie der FIBAA angezeigt werden.

Die FIBAA prüft dann, ob die Änderungen qualitätsmindernd sein könnten und deshalb eine erneute Begutachtung erforderlich ist. Die FIBAA entscheidet darüber, ob das Verfahren im Einzelfall verkürzt werden kann und z. B. auch eine Telefonkonferenz mit der Hochschule / Weiterbildungsinstitution oder eine Begutachtung auf Grundlage schriftlicher Unterlagen in Frage kommt.

Sofern Unsicherheiten bestehen, ob eine Änderung angezeigt werden muss, steht die FIBAA gerne für Rückfragen unter info@fibaa.org zur Verfügung. 

 

Kann die Akkreditierung entzogen werden? Falls ja, in welchen Fällen?


FIBAA sieht sich in einigen Fällen verpflichtet, die Zertifizierung (nach Mahnung und Fristsetzung) zu entziehen. Dies ist der Fall,

  • wenn die Hochschule / Weiterbildungsinstitution die Auflagen nicht in der festgelegten Frist erfüllt oder

  • die Hochschule / Weiterbildungsinstitution der Akkreditierungsagentur anzeigepflichtige Änderungen nicht meldet, obwohl diese die Grundlagen der ursprünglichen Zertifizierung substanziell berühren. 

Deutschland

Universität Augsburg, Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer

Entspricht dem Niveau 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen.

ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH, Standorte: Stuttgart, Frankfurt, München, Hamburg, Berlin und Leipzig in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Entspricht dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen.

Management-Akademie der Sparkassen-Finanzgruppe, Bonn

Entspricht dem Niveau 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen.

Sächsische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V., Dresden

Entspricht dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen.

Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie München, e.V.

Entspricht dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen.

Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen

MLP Corporate University, Wiesloch

Die Kurse Financial Advisor (CU) und Financial Planner (CU) entsprichen dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen, alle anderen Zertifikatskurse dem Niveau 5.

Renewables Academy (RENAC) AG

Kasachstan

KIMEP University in Almaty, Executive Education Center, Kasachstan

Entspricht dem Niveau 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen.

Nordzypern

Eastern Mediterranean University, School of Computing and Technology, Famagusta

Entspricht dem Niveau 5 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen.

Schweiz

Thinking School Switzerland AG

Entspricht dem Niveau 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen.

USA

Coursera Inc.


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die FIBAA steht für verlässliche Unterstützung bei der Qualitätsweiterentwicklung.
Wir freuen uns darauf, den Weg mit Ihnen gemeinsam zu gehen.

Senden Sie uns gerne hierfür Ihre Anfrage.

 

Sprechen Sie uns an!

Bereichsleitung Zertifizierungsverfahren

 Michael Stephan
Michael Stephan
Tel.: +49 (0) 151 / 16840282
E-Mail: stephan@fibaa-nospam.org
Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch

Stellvertretende Bereichsleiterin

M.Sc. Christiane Butler
Christiane Butler
M.Sc.
Tel.: +49 (0) 151 / 585 805 37
E-Mail: butler@fibaa-nospam.org
Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch, Spanisch