Mitglieder des FIBAA-Stiftungsrates
Präsident
- Prof. Dr. oec. HSG Rudolf Minsch, Chefökonom / Stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung, Zürich
Vizepräsidenten
- Dr. Oliver Heikaus, Leiter des Bereiches Weiterbildung, DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer
- Mag.a Melina Schneider, Abteilungsleiterin für Bildungspolitik, Wirtschaftskammer Österreich
Mitglieder
- Dr. Barbara Dorn, Abteilungsleiterin Bildung | Berufliche Bildung, BDA | DIE ARBEITGEBER, Berlin
- Prof. André Haelg, ehemals Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
- Mag. Kurt Koleznik, Generalsekretär, Österreichische Fachhochschulkonferenz, Wien
- Prof. Dr. Gerhard Riemer, Ehemals Leiter des Bereiches Bildung, Innovation und
Forschung der Vereinigung der Österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung) und
Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Wien
Unsere Struktur
1994 gründeten die Spitzenverbände der schweizerischen, österreichischen und deutschen Wirtschaft die FIBAA | Foundation for International Business Administration Accreditation als eine international ausgerichtete und tätige Stiftung. Diese sollte - noch vor der flächendeckenden Einführung von Qualitätssicherungssystemen im Zuge der Bologna-Reform - die Qualität von MBA-Studiengängen auf Basis stringenter Kriterien sicherstellen.
Das oberste Organ der Stiftung ist der FIBAA-Stiftungsrat. Er bestimmt die normativen und strategischen Grundlinien und bietet Gewähr für die grenzüberschreitende Vermittlung der Stiftungsidee: die Förderung von Qualität, Transparenz und Internationalität in der Hochschulbildung.
Unsere Entscheidungsgremien
FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission
Vorsitz
- Prof. Dr. Ernst Troßmann, Universität Hohenheim
Stellvertretender Vorsitz
- Prof. Dr. Peter Thuy, IU Internationale Hochschule
- Dr. Markus A. Tomaschitz, AVL List GmbH, Graz
Weitere Mitglieder
- Karl-Peter Abt, IHK Hauptgeschäftsführer a.D.
- Prof. Dr. Andreas Altmann, Universität Innsbruck und MCI Management Center Innsbruck
- Dr. Christoph Anz, BMW Group
- Dr. Bernd Baasner, ehemals Bayer AG
- Prof. Dr. Axel Benning, Fachhochschule Bielefeld
- Prof. Dr. Volker Hasewinkel, VICTORIA | Internationale Hochschule
- Prof. Dr. Vera de Hesselle, Hochschule Bremen
- Annkatrin Kollmus, Studierende der Technischen Hochschule Kaiserslautern
- Elisa Knief, Studierende an der Uni Bremen
- Dr. h.c. Ivo M. Matser, CEO der IEDC Bled School of Management in Slowenien und CEO der Academy of Business in Society (abis-global), Brüssel
- Marie-Luise Meier, Studierende der Nova School for Business and Economics, Lissabon
- Prof. Dr. Jean-Marc Piveteau, Fachhochschule Zürich
- Prof. Dr. Ruedi Nützi, Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz
- Prof. Dr. Wolfgang Renninger, Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
- Prof. Dr. Sabine Remdisch, Leuphana Universität Lüneburg
- Hans-Hellmuth Retzlaff-Schröder, ehemals für Lufthansa Technik
- Prof. Dr. Ottmar Schneck, SRH Fernhochschule Riedlingen - The Mobile University
- Prof. Dr. Johann Schneider, Universität Frankfurt
- Prof. Dr. John Slof, UAB - Autonomous University of Barcelona
- Prof. Em. Dr. György Széll, Universität Osnabrück
- Kerstin Wagner, Deutsche Bahn AG
- Prof. Dr. Jürgen Weigand, WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar
- Prof. Dr. Cornelia Zanger, Technische Universität Chemnitz
- Dr. Mathias Winde, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Die Novellierung der Geschäftsordnung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (FAZK) vom 26. Februar 2021 zum Stand vom 26. November 2021 finden Sie hier.
Termine der nächsten Sitzungen der F-AZK finden Sie hier.
FIBAA-Gutachterausschuss
Der FIBAA-Gutachterausschuss (F-GA) für Programmakkreditierung, Institutionelle Akkreditierung sowie Zertifizierung bestellt Gutachterinnen und Gutachter für jedes Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren. In den F-GA wählt die F-AZK aus ihrer Mitte zwei eine Hochschulvertreterinnen bzw. Hochschulvertreter, einen Praxisvertreter bzw. eine Praxisvertreterin sowie einen Studierenden oder eine Studierende.
Mitglieder des Gutachterausschusses
-
Studierendenschaft: Frau Meier, als Vertretung: Frau Cacciatore
-
Wissenschaft: Herr Prof. Schneider, Herr Prof. Széll, als Vertretung: Herr Prof. Altmann und Frau Prof. Remdisch
-
Berufspraxis: Herr Abt, als Vertretung: Frau Wagner
Weitere Gremien
FIBAA-Stiftungsrat
Präsident
-
Prof. Dr. oec. HSG Rudolf Minsch, Chefökonom / Stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung, Zürich
Vizepräsident
-
Dr. Oliver Heikaus, Leiter des Bereiches Weiterbildung, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
-
Mag.a Melina Schneider, Abteilungsleiterin für Bildungspolitik, Wirtschaftskammer Österreich
Mitglieder
-
Dr. Barbara Dorn, Abteilungsleiterin Bildung | Berufliche Bildung, BDA | DIE ARBEITGEBER, Berlin
-
Prof. André Haelg, ehemals Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
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Mag. Kurt Koleznik, Generalsekretär, Österreichische Fachhochschulkonferenz, Wien
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Prof. Dr. Gerhard Riemer, Ehemals Leiter des Bereiches Bildung, Innovation und Forschung der Vereinigung der Österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung) und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, Wien
FIBAA-Beschwerdeausschuss
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Dr. Hans Höller, Siemens AG
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Prof. Dr. Andreas Knorr, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
-
Prof. Dr. Irina Kohler, Hochschule Fulda
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Nadja Kolibacz, Studentin an der TU Berlin
Beschwerdeverfahren
Hochschulen oder Bildungsanbieter können bei der FIBAA ein Beschwerdeverfahren einleiten: ein Einspruch richtet sich gegen die getroffene Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK), eine Verfahrensbeschwerde kann sich gegen das Akkreditierungs- oder Zertifizierungsverfahren richten oder gegen das Ergebnis eines Evaluationsverfahrens der FIBAA Consult. Alle Sachverhalte werden im Folgenden Beschwerde genannt.
Um ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, müssen sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Bekanntgabe der Entscheidung bei der FIBAA-Geschäftsstelle schriftlich Beschwerde gegen die Entscheidung bzw. gegen das Verfahren einlegen. Mit Einlegung der Beschwerde bis zur abschließenden Entscheidung über die Beschwerde ruhen alle bis dahin gegebenenfalls durch die FIBAA festgelegten Fristen.
Im nächsten Schritt wird die Beschwerde – nach erneuter Befassung der Gutachter – an die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) zur Beschlussfassung weitergeleitet.
Kommt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) zu keiner Entscheidung, wird das Beschwerdeverfahren dem FIBAA-Beschwerdeausschuss zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Der FIBAA-Beschwerdeausschuss klärt den Sachverhalt auf und gibt auf dieser Grundlage der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) eine begründete Empfehlung zur abschließenden Entscheidung in dem anhängigen Verfahren.
Nach Befassung des FIBAA-Beschwerdeausschusses beschließt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) erneut und endgültig.
Im Falle einer abschlägigen Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens durch den Auftraggeber zu zahlen. Diese setzen sich aus Reisekosten und Arbeitsaufwand zusammen.
Die Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses finden Sie hier.