Institutional Accreditation


 

Gegenstand und Ziel des Verfahrens

Das Verfahren Institutional Accreditation bietet eine ausführliche Überprüfung der Leistungsbereiche der Universität/Hochschule/School in ihrer Gesamtheit. Dabei wird bewertet ob die Strukturen und Prozesse der folgenden Bereiche der Institution den europäischen Standards gerecht werden: 

  • Leitbild, Hochschulprofil und strategische Ziele

  • Leitungsstruktur und Qualitätsmanagement

  • Studium und Lehre

  • Forschung

  • Services (Verwaltung, Beratung, akademische Unterstützung)

  • Ressourcen

  • Informationspolitik/Transparenz

Die Institutional Accreditation berücksichtigt internationale „Benchmarks”, so dass der Universität/Hochschule/School Rückschlüsse auf die erreichte Qualität über die nationalen Rahmenbedingungen hinaus ermöglicht werden. Dementsprechend ist das Verfahren besonders relevant für Institutionen mit starker internationaler Orientierung.

Eine erfolgreiche Akkreditierung ist gültig für 6 Jahre bei erstmaliger Akkreditierung bzw. 8 Jahre im Falle einer Re-Akkreditierung.

Ablauf des Verfahrens

  • Ausführliches Vorgespräch und Vertragsschluss

  • Zusammenstellung eines Gutachterteams (fünf Experten – drei Vertreter von Hochschulen, ein studentisches Mitglied, ein Wirtschaftsvertreter)

  • Einreichung einer Selbstdokumentation auf Grundlage des FIBAA Fragen- und Bewertungskatalogs 

  • Begutachtung, in Absprache mit der Hochschule und den räumlichen Ressourcen vor Ort, hybrid oder digital (Dauer: 2,5 Tage)

  • Erstellung eines Gutachterberichts

  • Stellungnahme der Hochschule zum Gutachterbericht

  • Akkreditierungsentscheidung der F-AZK

  • Möglichkeit der Zusendung von Einwänden an info[at]fibaa.org oder eines Beschwerdeverfahrens bzgl. der Kommissionsentscheidung bzw.

  • Veröffentlichung des Akkreditierungsberichts auf der Homepage der FIBAA und im DEQAR

Vorteile einer Institutionellen Akkreditierung mit der FIBAA

  • Langjährige Erfahrung der FIBAA mit Akkreditierung und Zertifizierung 

  • Ein Gutachterpool, der mit über 750 ausgewiesene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen

  • Die Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen der Hochschule/Institution (u.a. bei der Auswahl des Gutachterteams, bei der Gestaltung der Begutachtung, im Rahmen der Stellungnahme zum Gutachterbericht)

  • Der FIBAA Fragen- und Bewertungskatalog gewährleistet eine vollständige Selbstdokumentation und gibt sowohl der Hochschule/Institution als auch dem Gutachterteam einen genauen Prüfrahmen vor 

  • Ein Verfahrensbetreuer steht der Hochschule während des gesamten Verfahrens als kompetenter Ansprechpartner zur Seite

  • Eine kurze Verfahrensdauer von durchschnittlich 9 Monaten von der Einreichung der Selbstdokumentation bis zur finalen Akkreditierungsentscheidung

FIBAA-Premiumsiegel Institutional Accreditation

Etablierte Hochschulen, die bereits Absolventen verzeichnen und im Rahmen eines Akkreditierungsverfahren eine exzellente Qualität aufweisen, werden mit dem FIBAA-Premiumsiegel Institutional Accreditation ausgezeichnet. Diese Auszeichnung bestätigt, dass die Hochschule insgesamt deutlich die Qualitätsanforderungen übertrifft. 

FIBAA ist die einzige Qualitätssicherungsagentur, die ein Premiumsiegel verleiht. Die Grundsätze für die Vergabe des FIBAA Premiumsiegels in den Institutionellen Verfahren finden Sie hier.

FIBAA-Qualitätssiegel Institutional Accreditation

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie unser Qualitätssiegel FIBAA Institutional Accreditation. Damit dokumentieren Sie, dass Ihre Hochschule eine innovative, zukunftsorientierte und unternehmerisch denkende und handelnde Institution ist.

FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission

Vorsitz

  • Prof. Dr. Peter Thuy, IU Internationale Hochschule

Stellvertretender Vorsitz

  • Prof. Dr. Vera de Hesselle, Hochschule Bremen
  • Dr. Markus A. Tomaschitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates der FH JOANNEUM  

Weitere Mitglieder

Vertreter und Vertreterinnen der Wissenschaft

  • Prof. Dr. Andreas Altmann, Universität Innsbruck und MCI Management Center Innsbruck
  • Prof. Dr. Axel Benning, Hochschule Bielefeld
  • Prof. Dr. Volker Hasewinkel, VICTORIA | Internationale Hochschule
  • Prof., dipl. Ing. ETH, lic. oec. publ. Jürg Kessler, Fachhochschule Graubünden
  • Prof. Dr. Anne Lequy, Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien
  • Prof. Dr. Marco J. Menichetti, Universität Liechtenstein, Dekan Liechtenstein Business School
  • Prof. Dr. Sabine Remdisch, Leuphana Universität Lüneburg
  • Prof. Dr. Wolfgang Renninger, Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
  • Prof. Dr. Ottmar Schneck, SRH Fernhochschule Riedlingen - The Mobile University
  • Prof. Dr. Johann Schneider, ehem. Frankfurt University of Applied Sciences
  • Prof. Dr. John Slof, UAB - Autonomous University of Barcelona
  • Prof. Em. Dr. György Széll, Universität Osnabrück
  • Prof. Dr. Friedrich Thießen, Technische Universität Chemnitz
  • Prof. Dr. Jürgen Weigand, WHU Otto Beisheim School of Management, Vallendar
  • Prof. Dr. Cornelia Zanger, Technische Universität Chemnitz

Vertreter und Vertreterinnen der Berufspraxis

  • Karl-Peter Abt, IHK Hauptgeschäftsführer a.D.
  • Dr. Bernd Baasner, ehemals Bayer AG
  • Dr. Ivo Matser, CEO der IEDC Bled School of Management in Slowenien und CEO der Academy of Business in Society (abis-global), Brüssel
  • Hans-Hellmuth Retzlaff-Schröder, Lufthansa AG
  • Kerstin Wagner, Deutsche Bahn AG
  • Dr. Mathias Winde, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Vertreter und Vertreterinnen der Studierendenschaft

  • Elisa Knief, Studierende an der Uni Bremen
  • Fabian Wolf, Studierender an der Ruprecht Karl University of Heidelberg
  • Sophia Pascher, Studierende an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Die Novellierung der Geschäftsordnung der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) vom 26. Februar 2021 zum Stand vom 26. November 2021 finden Sie hier.

Termine der nächsten Sitzungen der F-AZK finden Sie hier.


 

FIBAA-Gutachterausschuss

Der FIBAA-Gutachterausschuss (F-GA) für Programmakkreditierung, Institutionelle Akkreditierung sowie Zertifizierung bestellt Gutachterinnen und Gutachter für jedes Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren. In den F-GA wählt die F-AZK aus ihrer Mitte zwei eine Hochschulvertreterinnen bzw. Hochschulvertreter, einen Praxisvertreter bzw. eine Praxisvertreterin sowie einen Studierenden oder eine Studierende.

Mitglieder des Gutachterausschusses

  • Studierendenschaft: Frau Meier, als Vertretung: Frau Knief

  • Wissenschaft: Herr Prof. Schneider, Herr Prof. Széll, als Vertretung: Herr Prof. Altmann und Frau Prof. Remdisch

  • Berufspraxis: Herr Abt, als Vertretung: Frau Wagner

 


 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Die FIBAA steht für verlässliche Unterstützung bei der Qualitätsweiterentwicklung.
Wir freuen uns darauf, den Weg mit Ihnen gemeinsam zu gehen.

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Internationale Verfahren