dass Hochschulen und andere Institutionen des Hochschulbereichs periodisch die Qualität ihrer Lehre und Forschung sowie ihrer Dienstleistungen und für die langfristige Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sorgen müssen.
Den Nachweis dessen können Hochschulen und andere Institutionen des Hochschulbereichs mittels einer institutionellen Akkreditierung erbringen.
Eine erfolgreiche institutionelle Akkreditierung ist zudem Voraussetzung für Institutionen, die Bezeichnung „Universität“, „Fachhochschule“, „Pädagogische Hochschule“ oder eine abgeleitete Bezeichnung zu tragen. Auch die Gewährung von Bundesbeiträgen und die Möglichkeit, Programmakkreditierungen nach den Vorgaben des HFKG durchführen lassen zu können, hängen von einer erfolgreichen institutionellen Akkreditierung ab.
Die FIBAA führt das Verfahren der institutionellen Akkreditierung durch (vom ersten Informationsgespräch bis zum finalen Gutachterbericht unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Hochschule). Die Entscheidung über die Akkreditierung trifft der Schweizer Akkreditierungsrat auf Grundlage des von der FIBAA erstellten Gutachterberichts und Akkreditierungsantrags.
Die Durchführung des Verfahren der institutionellen Akkreditierung durch die FIBAA (vom ersten Informationsgespräch bis zum finalen Gutachterbericht unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Hochschule). Die Entscheidung über die Akkreditierung trifft der Schweizer Akkreditierungsrat auf Grundlage des von der FIBAA erstellten Gutachterberichts und Akkreditierungsantrags.
Ziel des Verfahrens ist es:
der Nachweis, dass die Hochschule/Institution im Hochschulbereich ein eigenes Qualitätssicherungssystem hat und die Qualitätssicherung nach nationalen Kriterien und internationalen Standards wirksam stattfindet.
Dies soll gleichzeitig dazu dienen:
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der Hochschule/Institution im Hochschulbereich eine größere nationale und internationale Sichtbarkeit zu verschaffen;
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als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Studieninteressierte;
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die Profilierung der Hochschule/Institution im Hochschulbereich zu unterstützen und die internationale Anerkennung der Studienabschlüsse zu verbessern.
Ihre Vorteile
1. Impulse für Ihre Qualitätsweiterentwicklung
Die institutionelle Akkreditierung unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Qualität Ihrer internen Prozesse und Studienangebote, da sie Ihr internes Qualitätssicherungssystem nicht punktuell mit Bezug auf einzelne Studiengänge prüft, sondern als Ganzes in den Blick nimmt.
2. Expertise und langjährigen Erfahrung
Wir sind eine der ältesten Akkreditierungsagenturen in Deutschland und verfügen über eine lange nationale wie internationale Erfahrung in der Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gutachterinnen und Gutachter werden kontinuierlich geschult, um Ihrem wie unserem Anspruch gerecht zu werden.
3. Individuelle Bedürfnisse
Wir berücksichtigen die individuellen Bedürfnissen der Hochschule (u.a. bei der Auswahl des Gutachterteams, bei der Gestaltung der Begutachtung, im Rahmen der Stellungnahme zum Gutachterbericht).
4. FIBAA Anforderungs- und Bewertungskatalog
Der FIBAA Anforderungs- und Bewertungskatalog gewährleistet eine vollständige Selbstdokumentation und gibt sowohl der Hochschule als auch dem Gutachterteam einen genauen Prüfrahmen vor.
5. Kompetente Betreuung
Eine Projektmanagerin bzw. ein Projektmanager steht der Hochschule während des gesamten Verfahrens kompetent zur Seite.
Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus den Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsrichtlinien HFKG). Aus den Richtlinien ergeben sich folgende Verfahrensschritte:
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Einreichen eines begründeten Gesuchs der Hochschule/Institution im Hochschulbereich beim Schweizer Akkreditierungsrat auf Zulassung zum Verfahren;
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Bei Vorliegen der Voraussetzungen lässt der Schweizer Akkreditierungsrat die Hochschule/Institution im Hochschulbereich zum Verfahren zu (Eintretensentscheid);
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Planung und Eröffnung des Verfahrens durch Vertragsschluss zwischen der Hochschule/Institution im Hochschulbereich und der FIBAA;
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Übersendung der Selbstdokumentation der Hochschule/Institution im Hochschulbereich an die FIBAA;
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Zusammenstellung eines unabhängigen Gutachterteams durch die FIBAA im Benehmen mit der Hochschule/Institution im Hochschulbereich;
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Begutachtung an einem Termin, in Absprache mit der Hochschule/Institution im Hochschulbereich und abhängig von ihren räumlichen Ressourcen vor Ort, hybrid oder digital (alternativ: Aufteilung der Begutachtung auf zwei Termine);
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Erstellung eines Gutachterberichts und eines Akkreditierungsantrags;
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Möglichkeit der Stellungnahme der Hochschule/Institution im Hochschulbereich;
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Einreichung des Akkreditierungsantrags sowie weiterer Unterlagen beim Schweizer Akkreditierungsrat;
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Akkreditierungsentscheid des Schweizer Akkreditierungsrates;
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Veröffentlichung des Entscheids und des Gutachterberichts;
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Ggf. Überprüfung der Erfüllung von Auflagen.
Um Sie bei unserem Verfahren Institutional Accreditation gemäß HFKG (Schweiz) zu unterstützen, haben wir einen Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) entwickelt, der alle relevanten Anforderungen in Form von Fragen enthält. Dieser ist die Basis für die Erstellung Ihrer Selbstdokumentation.
Fragen- und Bewertungskatalog
Handreichung
Die finalen Akkreditierungsentscheidungen trifft der Schweizer Akkreditierungsrat auf Grundlage des Gutachterberichts sowie eines Akkreditierungsantrags. Beides wird von der FIBAA im Zuge des Akkreditierungsverfahrens erstellt.
Der Akkreditierungsrat ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die Akkreditierung und Qualitätssicherung in der Schweizerischen Hochschullandschaft sowie Akkreditierungsinstanz für die Akkreditierungsverfahren nach HFKG.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Die FIBAA steht für verlässliche Unterstützung bei der Qualitätsweiterentwicklung.
Wir freuen uns darauf, den Weg mit Ihnen gemeinsam zu gehen.
Senden Sie uns gerne hierfür Ihre Anfrage.