Schritt 1: Angebotsanfrage / Vertragserstellung:

Für erste Informationen und damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können, bitten wir Sie, unser Anfrageformular auszufüllen und zuzusenden. Danach können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen. Nach Vertragsschluss stimmen wir mit Ihnen den angestrebten Zeitplan zur Durchführung des Begutachtungsverfahrens und zur Erstellung des Akkreditierungsberichtes ab.

Schritt 3: Bestellung des Gutachtergremiums:

Der Gutachterausschuss der FIBAA, der von der FIBAA-Akkreditierungskommission für Institutionelle Verfahren eingesetzt wird, bestellt ein Gutachtergremium gemäß den „Leitlinien zu der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren“ der HRK. Um die Unbefangenheit des Gutachtergremiums zu sichern und Fairness Ihnen gegenüber zu wahren, räumen wir Ihnen ein begründetes Einspruchsrecht ein. Wir bereiten unsere Gutachter auf ihre Tätigkeit und auf jedes konkrete Verfahren vor, das von FIBAA Projektmanager(n) betreut wird.

Schritt 5: Erste Begehung – Festlegung der Stichprobe:

Im Rahmen der ersten Begehung, in Absprache mit der Hochschule und abhängig von deren räumlichen Ressourcen vor Ort, hybrid oder digital, informiert sich das Gutachtergremium über die Hochschule und den grundsätzlichen Aufbau des Qualitätssicherungssystems. Darüber hinaus wird eine Stichprobe festgelegt.

Schritt 7: Erstellung des Gutachtens und Akkreditierungsberichts:

Nach der Begehung wird das Gutachten auf Basis der Bewertung des Gutachtergremiums erstellt. Der Prüfbericht und das Gutachten bilden den Akkreditierungsbericht. Die Hochschule erhält den Akkreditierungsbericht und hat die Möglichkeit eine Stellungnahme einzureichen, die an das Gutachtergremium weitergeleitet wird.

Schritt 8: Übermittlung des Akkreditierungsberichts

Nach der Stellungnahme und der ggfs. erfolgten optionalen Qualitätsweiterentwicklung erhalten Sie den finalen Akkreditierungsbericht, den Sie gemeinsam mit Ihrem Selbstbericht (und inklusive der Anlagen) bei der Stiftung Akkreditierungsrat über das elektronische Antragsverarbeitungssystem ELIAS einreichen. Diesbezügliche Fristen zur Antragstellung sowie weitere Informationen zum Ablauf finden Sie in den FAQs auf der Internetseite der Stiftung Akkreditierungsrat.

Schritt 2: Erstellung Selbstbericht:

Nach Verfahrensschluss erstellen Sie Ihren Selbstbericht (inkl. relevanter Anlagen). Grundlage zur Erstellung des Selbstberichtes ist das Raster der Stiftung Akkreditierungsrat. Nach Vertragsschluss erhalten Sie von uns das entsprechende WORD-Dokument zur Bearbeitung inkl. Hinweise zur Erstellung des Selbstberichtes.

Schritt 4: Erstellung des Prüfberichts:

Die FIBAA-Geschäftsstelle erstellt den Prüfbericht, der einen Vorschlag zur Feststellung der Einhaltung der formalen Kriterien (§23 Nummer 3 und 4) der Musterrechtsverordnung (bzw. der Rechtsverordnung des Sitzlandes der Hochschule) enthält. Bei Bedarf wird das Gutachtergremium mit seiner Expertise hinzuzogen. Der Prüfbericht ist nach dem Raster der Stiftung Akkreditierungsrat abgefasst. Der Projektmanager informiert die Hochschule unverzüglich über die Nicht-Erfüllung eines formalen Kriteriums und stimmt das weitere Vorgehen ab.

Schritt 6: Zweite Begehung:

Im Rahmen der zweiten Begehung wird die Anwendung des Qualitätssicherungssystems der Hochschule anhand der ausgewählten Stichprobe überprüft.

OPTIONAL: Qualitätsweiterentwicklung

Sollte der Akkreditierungsbericht seitens des Gutachtergremiums Empfehlungen zu Auflagen bzw. Empfehlungen für die Entscheidung der Stiftung Akkreditierungsrat enthalten, so besteht die Option, dass die FIBAA einen Prozess der Qualitätsweiterentwicklung (Umsetzung der Empfehlungen / Auflagen) durchführt. Über die Nutzung dieser Option entscheidet die Hochschule nach der zweiten Begehung und Vorliegen des Akkreditierungsberichtes. Hierfür wird eine gesonderte Pauschale je nach Aufwand veranschlagt. Bitte berücksichtigen Sie diese Option bei der zeitlichen Planung des Akkreditierungsverfahrens.

Schritt 9: Veröffentlichung des Akkreditierungsberichts:

Alle Gutachten werden durch die Stiftung Akkreditierungsrates im elektronischen Antrags- und Informationssystem (ELIAS) sowie in der europäischen Datenbank für externe Qualitätssicherungs-Ergebnisse (Database of External Quality Assurance Results (DEQAR)) veröffentlicht.