Verfahrensablauf


 

Das Verfahren Institutional Audit umfasst folgende Phasen:


 

1. Informationsgespräch

Vor Antragsstellung informieren wir Sie in einem vorbereitenden Gespräch über alle prüfrelevanten Kriterien, den Verfahrensablauf und -zeitplan. Zur Vorbereitung bitten wir Sie, unser Anfrageformular auszufüllen und uns zuzusenden. Im Antrag selbst beschreiben Sie kurz Ihre Einrichtung, Ihr internes Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre sowie Forschung. 

3. Bestellung des Gutachterteams

Sobald Sie Ihre Selbstdokumentation eingereicht haben, benennen wir einen FIBAA-Verfahrensbetreuer als Ihren Ansprechpartner und stellen in Benehmen mit Ihnen ein Gutachterteam zusammen, das mindestens aus drei Mitgliedern mit Erfahrung aus dem Bereich der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen im Akkreditierungswesen und einem Mitglied aus der Berufspraxis besteht. Bei der Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter legen wir besonderen Wert darauf, dass das Gutachterteams über umfassende Erfahrungen im österreichischen Hochschulbildungssektor verfügt. Um die Unbefangenheit des Gutachterteams zu sichern und Fairness Ihnen gegenüber zu wahren, räumen wir Ihnen ein Einspruchsrecht ein. Wir bereiten unsere Gutachterinnen und Gutachter auf ihre Tätigkeit und auf jedes konkrete Verfahren vor. 

5. Erstellung des Gutachtens

Das Gutachterteam erstellt das Gutachten, in dem es die Bewertung jedes Kriteriums vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Dieses Gutachten erhalten Sie anschließend (ohne Empfehlungen der Gutachter zur Beschlussfassung) zur Stellungnahme.

 

 

7. Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Ergebnisse des Verfahrens werden auf unserer Webseite unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Maßgabe der European Standard and Guidelines (ESG) veröffentlicht. 

Während des gesamten Akkreditierungsprozesses stehen wir Ihnen zur Seite – selbst bei notwendigen Verbesserungsmaßnahmen.

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2. Erstellung der Selbstdokumentation

Sie erstellen Ihre Selbstdokumentation (max. 60 Seiten ohne Anlagen) auf Basis unseres Anforderungs- und Bewertungskataloges für Institutional Audit gemäß dem österreichischen HS-QSG, der alle relevanten Qualitätsanforderungen detailliert beschreibt.

 

4. Begutachtung

Nachdem das Gutachterteam sich mittels der Selbstdokumentation auf das Verfahren vorbereitet hat, findet eine dreitägige Begutachtung statt, in Absprache mit Ihnen und abhängig von Ihren räumlichen Ressourcen vor ort, hybrid oder digital. Alternativ kann die Begutachtung auf zwei Termine aufgeteilt werden. Während der Begutachtung(en) finden Gespräche mit der Hochschulleitung, Studierenden, dem Lehrpersonal, dem Verwaltungspersonal, den Verantwortlichen für Qualitätsmanagement und ggf. weiteren relevanten Personen statt.

 

 

6. Beschlussfassung

Auf Basis des Gutachtens und der Beschlussempfehlung des Gutachterteams und unter Würdigung Ihrer Stellungnahme beschließt die FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission (F-AZK) über das Verfahren. Folgende Entscheidungen sind möglich: Zertifizierung ohne Auflagen, Zertifizierung unter Auflagen (bei Vorliegen von Mängeln, die nach Ansicht des Gutachterteams innerhalb von zwei Jahren behoben werden können) oder Ablehnung der Zertifizierung. In diesem Fall kann ein erneuter Antrag erst nach 2 Jahren und ausschließlich bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) beantragt werden. Bei einer positiven Entscheidung beträgt die Dauer der Zertifizierung 7 Jahre.