Die finalen Akkreditierungsentscheidungen trifft der Schweizer Akkreditierungsrat auf Grundlage des Gutachterberichts sowie eines Akkreditierungsantrags. Beides wird von der FIBAA im Zuge des Akkreditierungsverfahrens erstellt.
Der Akkreditierungsrat ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die Akkreditierung und Qualitätssicherung in der Schweizerischen Hochschullandschaft sowie Akkreditierungsinstanz für die Akkreditierungsverfahren nach HFKG.