Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus den Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsrichtlinien HFKG). Aus den Richtlinien ergeben sich folgende Verfahrensschritte:


 

  1. Einreichen eines begründeten Gesuchs der Hochschule/Institution im Hochschulbereich beim Schweizer Akkreditierungsrat auf Zulassung zum Verfahren;

  2. Bei Vorliegen der Voraussetzungen lässt der Schweizer Akkreditierungsrat die Hochschule/Institution im Hochschulbereich zum Verfahren zu (Eintretensentscheid);

  3. Planung und Eröffnung des Verfahrens durch Vertragsschluss zwischen der Hochschule/Institution im Hochschulbereich und der FIBAA;

  4. Übersendung der Selbstdokumentation der Hochschule/Institution im Hochschulbereich an die FIBAA;

  5. Zusammenstellung eines unabhängigen Gutachterteams durch die FIBAA im Benehmen mit der Hochschule/Institution im Hochschulbereich;

  6. Begutachtung an einem Termin, in Absprache mit der Hochschule/Institution im Hochschulbereich und abhängig von ihren räumlichen Ressourcen vor Ort, hybrid oder digital (alternativ: Aufteilung der Begutachtung auf zwei Termine);

  7. Erstellung eines Gutachterberichts und eines Akkreditierungsantrags;

  8. Möglichkeit der Stellungnahme der Hochschule/Institution im Hochschulbereich;

  9. Einreichung des Akkreditierungsantrags sowie weiterer Unterlagen beim Schweizer Akkreditierungsrat;

  10. Akkreditierungsentscheid des Schweizer Akkreditierungsrates;

  11. Veröffentlichung des Entscheids und des Gutachterberichts;

  12. Ggf. Überprüfung der Erfüllung von Auflagen.