Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus den Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsrichtlinien HFKG). Aus den Richtlinien ergeben sich folgende Verfahrensschritte:
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Einreichen eines begründeten Gesuchs der Hochschule/Institution im Hochschulbereich beim Schweizer Akkreditierungsrat auf Zulassung zum Verfahren;
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Bei Vorliegen der Voraussetzungen lässt der Schweizer Akkreditierungsrat die Hochschule/Institution im Hochschulbereich zum Verfahren zu (Eintretensentscheid);
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Planung und Eröffnung des Verfahrens durch Vertragsschluss zwischen der Hochschule/Institution im Hochschulbereich und der FIBAA;
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Übersendung der Selbstdokumentation der Hochschule/Institution im Hochschulbereich an die FIBAA;
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Zusammenstellung eines unabhängigen Gutachterteams durch die FIBAA im Benehmen mit der Hochschule/Institution im Hochschulbereich;
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Begutachtung an einem Termin, in Absprache mit der Hochschule/Institution im Hochschulbereich und abhängig von ihren räumlichen Ressourcen vor Ort, hybrid oder digital (alternativ: Aufteilung der Begutachtung auf zwei Termine);
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Erstellung eines Gutachterberichts und eines Akkreditierungsantrags;
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Möglichkeit der Stellungnahme der Hochschule/Institution im Hochschulbereich;
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Einreichung des Akkreditierungsantrags sowie weiterer Unterlagen beim Schweizer Akkreditierungsrat;
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Akkreditierungsentscheid des Schweizer Akkreditierungsrates;
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Veröffentlichung des Entscheids und des Gutachterberichts;
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Ggf. Überprüfung der Erfüllung von Auflagen.