Verfahrensablauf - Programmakkreditierung gemäß den Anforderungen des deutschen Akkreditierungsrates


 

Schritt 1: Angebotsanfrage / Vertragserstellung:

Für erste Informationen und damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können, bitten wir Sie, unser Anfrageformular auszufüllen und uns per E-Mail zuzusenden. Danach können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Nach Vertragsschluss stimmen wir mit Ihnen den Zeitplan zur Durchführung des Begutachtungsverfahrens und zur Erstellung des Akkreditierungsberichtes ab.

Schritt 2: Erstellung Selbstbericht:

Nach Vertragsschluss erstellen Sie Ihren Selbstbericht (inkl. relevanter Anlagen). Grundlage zur Erstellung des Selbstberichtes ist das Raster der Stiftung Akkreditierungsrat des jeweiligen Verfahrenstyp (Einzelverfahren, Bündelverfahren, usw.). Nach Vertragsschluss erhalten Sie von unserer Seite das entsprechende WORD-Dokument zur Bearbeitung inkl. Hinweise zur Erstellung des Selbstberichtes.

Schritt 3: Bestellung des Gutachtergremiums:

Der GutachterInnenausschuss der FIBAA, der von der FIBAA-Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission eingesetzt wird, bestellt ein Gutachtergremium gemäß den „Leitlinien zu der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren“ der HRK. Um die Unbefangenheit des Gutachtergremiums zu sichern und Fairness Ihnen gegenüber zu wahren, räumen wir Ihnen ein begründetes Einspruchsrecht ein. Wir bereiten unsere Gutachterinnen und Gutachter auf ihre Tätigkeit und auf jedes konkrete Verfahren vor.

Schritt 4: Erstellung des Prüfberichts:

Die FIBAA-Geschäftsstelle erstellt den Prüfbericht, der einen Vorschlag zur Feststellung der Einhaltung der formalen Kriterien nach Teil 2 der Musterrechtsverordnung (bzw. der Rechtsverordnung des Sitzlandes der Hochschule) enthält. Bei Bedarf wird das Gutachtergremium mit seiner Expertise hinzuzogen. Der Prüfbericht ist nach dem Raster der Stiftung Akkreditierungsrat abgefasst. Die FIBAA informiert die Hochschule unverzüglich über die Nicht-Erfüllung eines formalen Kriteriums und stimmt das weitere Vorgehen ab.

Schritt 5: Begehung:

Im Rahmen der Begehung findet primär die Begutachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien durch das Gutachtergremium statt. Am Ende des Termins erhalten Sie ein Feedback zu den Einschätzungen des Gutachtergremiums.

Schritt 6: Erstellung des Gutachtens und Akkreditierungsberichts:

Nach der Begehung wird das Gutachten auf Basis der Bewertung des Gutachtergremiums erstellt. Der Prüfbericht und das Gutachten bilden den Akkreditierungsbericht. Die Hochschule erhält den Akkreditierungsbericht zur Stellungnahme, die an das Gutachtergremium weitergeleitet wird.

Schritt 7: Übermittlung des finalen Akkreditierungsberichts

Nach der Stellungnahme und der ggfs. erfolgten optionalen Qualitätsweiterentwicklung erhalten Sie den finalen Akkreditierungsbericht, den Sie gemeinsam mit dem Selbstbericht (inkl. Anlagen) bei der Stiftung Akkreditierungsrat über das elektronische Informations- und Antragsverarbeitungssystem ELIAS einreichen. Diesbezügliche Fristen zur Antragstellung sowie weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter den FAQs auf der Internetseite der Stiftung Akkreditierungsrat.

Schritt 8: Entscheidung über die Akkreditierung

Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung ist der Akkreditierungsbericht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Schritt 9: Veröffentlichung des Akkreditierungsberichts

Alle Akkreditierungsberichte werden durch die Stiftung Akkreditierungsrat im elektronischen Antrags- und Informationssystem (ELIAS) sowie in der europäischen Datenbank für externe Qualitätssicherungs-Ergebnisse (Database of External Quality Assurance Results (DEQAR)) veröffentlicht.

OPTIONAL: Qualitätsweiterentwicklung

Sollte der Akkreditierungsbericht seitens des Gutachtergremiums Empfehlungen zu Auflagen bzw. Empfehlungen für die Entscheidung des Akkreditierungsrats enthalten, so besteht die Option, dass die FIBAA einen Prozess der Qualitätsweiterentwicklung (Umsetzung der Empfehlungen/Auflagen) durchführt. Die Nutzung dieser Option entscheidet die Hochschule nach der Begehung vor Ort und Vorliegen des Akkreditierungsberichtes. Hierfür wird eine gesonderte Pauschale je nach Aufwand veranschlagt. Bitte beachten Sie diese Option bei der zeitlichen Planung des Akkreditierungsverfahrens.